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Veröffentlicht am 25. März 2026

Abstimmung zur Änderung des Zivildienstgesetzes

Die Zahl der Zulassungen zum zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) ist unverändert hoch. Ebenfalls hoch bleibt die Zahl der Armeeangehörigen, die ein Zulassungsgesuch zum Zivildienst stellen, nachdem sie bereits einen wesentlichen Teil ihrer Militärdienstpflicht in der Armee geleistet haben. Mit sechs Massnahmen sollen die Zulassungsbedingungen für den Zivildienst verschärft werden, um damit die Verfassungsvorgabe einzuhalten, gemäss der keine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und zivilem Ersatzdienst besteht.

Ausgangslage

Wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, hat die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten. Er muss dafür ein Gesuch stellen. Seit 2009 weisen Gesuchsteller ihren Gewissenskonflikt mit ihrer Bereitschaft nach, im Zivildienst 1,5-mal so viele Diensttage zu leisten wie im Militär.

Argumente von Bundesrat und Parlament

Der Zivildienst ist die Ausnahme von der Regel, dass alle Schweizer Männer Militärdienst leisten müssen. Mit der Vorlage wird dieser Grundsatz konsequent durchgesetzt. Vor allem die vielen späten Wechsel aus der Armee in den Zivildienst sind ein Problem, das gelöst werden soll. Zudem ist der Zivildienst heute zu attraktiv. Deshalb sollen Vorteile für Zivildienstpflichtige beseitigt werden.

Argumente des Referendumskomitee

Die Vorlage reduziert die Zahl der Zivildienstleistenden massiv, stärkt die Armee jedoch nicht. Die Zivis werden fehlen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Das schadet dem sozialen Zusammenhalt, der Umwelt und der Sicherheit der Schweiz. Armee und Zivildienst dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir sind auf alle angewiesen, die sich engagieren wollen. Die Vorlage verstösst gegen die Verfassung und ist bloss der erste Schritt zur vollständigen Abschaffung des Zivildienstes.

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