Reduktion Diensttage – Entscheid des Bundesrates

ZDG-ZDV-REV_2018_DE

Ab 1. Januar 2018 ändern sich einige Regeln rund um den Einsatz von Zivis: zum Beginn und zum Ende der Dienstpflicht, zur Anzahl zu leistender Diensttage oder zur Wahl der Tätigkeitsbereiche. Einerseits ergeben sich die Änderungen aufgrund der Weiterentwicklung der Armee WEA, denn einige Bestimmungen im Zivildienstrecht stützen auf Regeln zur Militärdienstpflicht ab. Anderseits dienen sie der weiteren Optimierung des Vollzugs. Weiter gibt es Anpassungen von Bestimmungen für landwirtschaftliche Einsatzbetriebe. In einer fünfteiligen Webserie stellen wir die wesentlichsten Änderungen vor.

Neu dauert die Ausbildungsdienstpflicht für Soldaten und Gefreite 15 Tage weniger lange (Ausnahmen: Durchdiener und Grenadiere). Diese Reduktion gilt auch rückwirkend, das heisst auch für Personen, die bereits dienstpflichtig sind. Das Zivildienstgesetz folgt in der Berechnung der Diensttage dem Militärgesetz, daher sind auch Zivis von der Reduktion betroffen.

Zivis, die ab dem 1.1.2018 zum Zivildienst zugelassen werden und die RS nicht angefangen haben, leisten 368 Diensttage statt wie bisher 390. Durchdiener und Grenadiere leisten mehr Diensttage. Wer vor dem 1.1.2018 zum Zivildienst zugelassen wurde und in der Armee Soldat oder Gefreiter war, leistet 23 Tage Zivildienst weniger. Zivis, die militärische Kader waren, erhalten keine Reduktion der Diensttage.

Achtung: Zivis mit wenigen Restdiensttagen sollten bei der Planung des nächsten Einsatzes mit dem Regionalzentrum klären, wie viele Diensttage sie ab 2018 noch zu leisten haben werden. Dies verhindert Unannehmlichkeiten für die betroffenen Einsatzbetriebe sowie für die Zivis selbst.

Letzte Änderung 31.01.2018

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