An der Rekrutierung wurde Kochlehrling Franco für militärdiensttauglich befunden. Beim Gespräch zur Einteilung in eine Rekrutenschule meldet er an, dass er ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst stellen werde. Ein Gesuch stellt jemand, der Zivi werden will, elektronisch. Er registriert sich dazu in E-ZIVI. E-ZIVI? Das Dienstleistungsportal für den Zivildienst ist ständiger Begleiter jedes Zivis. In seinem Konto hat er den Überblick über Einsätze, Ansprechpersonen und Dokumente. Ausserdem sucht und vereinbart er mithilfe von E-ZIVI seine Einsätze.
Franco hat das Gesuch kurz nach der Rekrutierung gestellt. Damit ist er aber noch lange kein zugelassener Zivi. Das wird man nicht von heute auf morgen. Jetzt hat er drei Monate Zeit, sich für den obligatorischen Einführungstag anzumelden und diesen vollständig zu absolvieren.
Am Einführungstag trifft Franco auf andere Gesuchsteller und erfährt, was der Zivildienst genau ist und was ein Zivi alles wird leisten müssen. Das gibt Franco zu denken: «So viele Regeln und Pflichten», klagt er in der Pause. «Ja, der Zivildienst will gut geplant sein», stimmt ihm einer zu. Jetzt muss sich jeder nochmals seiner Gewissensfrage stellen. Denn einmal zum Zivildienst zugelassen gibt es kein zurück und Zivis müssen alle Diensttage leisten.
Franco hat diese beantwortet und sein Gesuch innert der geforderten zwei Wochen bestätigt. Danach geht es ziemlich schnell: Wer sein Gesuch bestätigt – auch das geht in E-ZIVI, ja muss sogar dort geschehen –, erhält umgehend die Zulassungsverfügung. Nach 30 Tagen ist der Entscheid dann rechtskräftig. Und dann geht’s los! Spätestens im Folgejahr der Zulassung steht der erste Einsatz an, die Einsatzpflicht beginnt.
Letzte Änderung 09.12.2019