Wie reiche ich ein Gesuch um Unterstützung von Zivis ein?

Als Einsatzbetrieb mit bestehender Anerkennungsverfügung können Sie bis am 31.12.2022 Zivis gemäss Anhang der ZDV einsetzen. Sie können innerhalb des Maximums gemäss ZDV abgabepflichtig mehr Zivis einsetzen als bislang verfügt. Melden Sie sich dafür im zuständigen Regionalzentrum.
Auf Grund der Entwicklung der asylpolitischen Lage hat das ZIVI festgelegt, dass Gesuche nach Notlage-Einsätzen ab sofort möglich sind. Ihre allfälligen Gesuche sind über Ihren Kanton an das Ressourcenmanagement Bund (ResMaB) einzureichen. Eine vorgängige Kontaktaufnahme mit Ihrem Regionalzentrum empfehlen wir Ihnen, es kann Sie beraten.
Der Zivildienst kommt in Notlagen komplementär und subsidiär zum Einsatz. Gesuche um Unterstützung für Notlage-Einsätze werden daher mit den zuständigen Stellen von Kantonen und Bund koordiniert. Voraussetzung für solche Einsätze ist, dass die gesuchstellende Instanz die Arbeitsmarktneutralität des Zivildiensteinsatzes bestätigen kann. Mit der Anerkennung als Einsatzbetrieb ist nicht garantiert, dass Sie sämtliche genehmigten Einsatzplätze besetzen können. Dies hängt von der Verfügbarkeit von Zivis ab.
Sie wollen Einsätze nach den Regelungen für ordentliche Einsätze durchführen
Sie sind anerkannter Einsatzbetrieb
Sie wollen Zivis auf bestehenden Pflichtenheften anders einsetzen
Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Regionalzentrum. Dieses entscheidet über Ihr Gesuch.
Sie wollen mehr Zivis einsetzen, als Sie gemäss Anerkennungsverfügung dürfen: die maximale Anzahl gemäss Anhang 1 der Zivildienstverordnung (ZDV) ist noch nicht ausgeschöpft
Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Regionalzentrum. Dieses entscheidet über Ihr Gesuch.
Letzte Änderung 14.06.2022