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Anerkennung

Der Zivildienst soll dort zum Einsatz kommen, wo der grösste gesellschaftliche Bedarf besteht. Neuanerkennungen sind daher nur in den Schwerpunktprogrammen Pflege & Betreuung und Umwelt- & Naturschutz möglich.

Bedingungen

Neue Einsatzbetriebe müssen Einsätze in den Schwerpunktprogrammen «Pflege und Betreuung» sowie «Umwelt- und Naturschutz» anbieten (siehe Schwerpunktprogramme für eine detaillierte Auflistung, welche Bereiche in diese Schwerpunktprogramme fallen). In Tätigkeitsbereichen, in denen das Angebot an Einsatzplätzen die Nachfrage von Zivis übersteigt, kann das ZIVI Gesuche für die Anerkennung ablehnen. Wo aktuell Neuanerkennungen möglich sind, steht in der Übersichtstabelle «Beschränkung der Neuanerkennung».

Für Neuanerkennungen als Einsatzbetrieb gelten folgende Bedingungen:

  • Der Hauptsitz des Betriebs befindet sich in der Schweiz.
  • Die Hauptaktivität des Betriebs darf nicht gewinnorientiert sein. Ausnahmen bilden gewinnorientierte Institutionen im Sozial- oder Gesundheitswesen, deren Kapital- und Stimmenmehrheit in öffentlicher Hand liegen.
  • Private und gemischtwirtschaftliche Institutionen müssen ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können. Was Gemeinnützigkeit bedeutet, legt die Zivildienstverordnung fest.
  • Von der Tätigkeit des Betriebs ziehen mindestens 3 Personen einen Nutzen. Das Angebot darf nicht an besondere Bedingungen geknüpft sein.
  • Die Tätigkeit des Betriebs dient nicht dem Eigeninteresse oder jenem von Familienangehörigen.
  • Es muss eindeutig nachgewiesen werden können, dass die Zivi-Einsätze arbeitsmarkt- und wettbewerbsneutral sind.
  • Ein Betrieb sollte eine Neuanerkennung nur dann ins Auge fassen, wenn er mindestens 3 Jahre als Einsatzbetrieb aktiv bleiben will.

Welche Einsätze sind nicht erlaubt?

Ausgeschlossen von einem Zivildiensteinsatz in einem Betrieb sind die eigenen Mitarbeitenden, Praktikanten oder andere Personen, die in einer engen Beziehung zur Institution stehen oder standen. Ein Zivildiensteinsatz darf nicht zur privaten Aus- oder Weiterbildung oder zu Gunsten Angehöriger des Zivis geleistet werden. Auch nicht erlaubt sind Einsätze, welche die politische Meinungsbildung beeinflussen oder religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen verbreiten.

Anerkennungsverfahren

Sind alle aufgelisteten Bedingungen erfüllt, kann das Anerkennungsverfahren gestartet werden. Es dauert ca. zwei Monate ab Eintreffen der vollständigen Gesuchsunterlagen.

Dieses verläuft in 5 Etappen:

Ein Rückzug oder ein Antrag auf Anpassung des Anerkennungsentscheids steht dem Einsatzbetrieb immer offen. Das ZIVI kann seinerseits jederzeit eine Überprüfung der Anerkennung einleiten. Es stellt so sicher, dass die Anerkennungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt sind und dass der Anerkennungsentscheid noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das ZIVI führt regelmässig Inspektionen von Einsätzen vor Ort durch und stellt so den gesetzeskonformen Vollzug sicher.

Kosten

Für einen Einsatzbetrieb fallen zwei verschiedene Arten von Kosten an:

  • Eine Abgabe an den Bund plus einen möglichen Zuschlag: Diese Abgabe soll die Vollzugskosten decken und verhindern, dass Zivis den Wettbewerb verzerren. Der Tagesansatz pro Diensttag beträgt zwischen 9.50 Franken und 79.40 Franken. Dieser Betrag ist abhängig vom orts- und berufsüblichen Bruttolohn, den der Einsatzbetrieb für vergleichbare Tätigkeiten normalerweise bezahlen würde. Deshalb wird jedes Pflichtenheft einer Abgabenkategorie zugeteilt. Da ein Zivi eingearbeitet werden muss und nicht von Beginn an die volle Leistung erbringen kann, werden die ersten 26 Tage nur zum halben Preis verrechnet. Kann der Einsatzbetrieb dem Zivi keine Unterkunft und/oder bestimmte Mahlzeiten zur Verfügung stellen, wird die Abgabe an den Bund um einen Zuschlag von maximal 12.20 Franken erhöht. Der Kostenrechner unten enthält die entsprechenden Details.
  • Entschädigungen und Taschengeld, die vom Einsatzbetrieb direkt an den Zivi gehen. Detaillierte Informationen zu den Entschädigungen und dem Taschengeld sind hier zu finden: Finanzielles.