Medien
Die Medienstelle vom Bundesamt für Zivildienst ist zuständig für alle Medienanfragen und andere allgemeine Anliegen. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 – 17:00.
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Leiter Kommunikation
Christoph Flückiger
Medienmitteilungen
Verordnungen im Zivildienstrecht angepasst
Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 den Änderungen der Zivildienstverordnung (ZDV) und der Verordnung über die Datenbearbeitung im automatisierten Informationssystem des Zivildiensts zugestimmt. Damit können ein neues Ausbildungskonzept für Zivildienstpflichtige eingeführt und die dafür nötigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Die Abgaben der Einsatzbetriebe werden auf dem Grundtarif um 7,5 Prozent pro Diensttag erhöht. Im Vollzug des Zivildienstes gelten künftig strengere Anforderungen. Zudem werden gezielte Optimierungen vorgenommen. Die Änderungen treten per 1. Januar 2027 in Kraft.
Zivildienst: 98 Prozent der Zivis erfüllen ihre Dienstpflicht vollständig
98 Prozent der Zivildienstpflichtigen leisten bis zu ihrer ordentlichen Entlassung alle Diensttage. Per Ende 2025 wurden insgesamt 4'298 Personen aus dem Zivildienst entlassen. Diese Quote von 98 Prozent liegt nur unwesentlich tiefer als das Rekordergebnis des Vorjahres (2024: 4'705 Entlassungen, 98,3% vollständige Diensterfüllung).
Abstimmung vom 14. Juni 2026: Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja zur Änderung des Zivildienstgesetzes
Am 14. Juni 2026 stimmen die Bürgerinnen und Bürger über die Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) ab. Mit sechs Massnahmen wollen Bundesrat und Parlament die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst senken. Damit soll die verfassungsrechtliche Vorgabe durchgesetzt werden, dass keine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und Zivildienst besteht. Bundesrat und Parlament empfehlen die Annahme der Vorlage.
Medienbilder
Die Bilder können Sie hochaufgelöst herunterladen und unter Angabe des Bildnachweises (Beispiel: «Foto: Bundesamt für Zivildienst ZIVI») in Publikationen verwenden.
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Zugang zu amtlichen Dokumenten
Seit der Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes kann jede Person Einsicht in amtliche Dokumente verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Das Recht auf Zugang besteht für Dokumente, die ab dem 1. Juli 2006 von einer Behörde erstellt oder empfangen worden sind. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten kann zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt oder verweigert werden.
Das angeforderte Dokument muss so genau wie möglich bezeichnet werden, damit das Bundesamt für Zivildienst es ausfindig machen kann. Die Behörde nimmt in der Regel innert 20 Tagen nach Eingang des Gesuchs dazu Stellung, ob sie den Zugang gewähren will. Wichtig: Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren von Einsatzbetrieben, Diensttagen, Einsätze von Zivis etc. ist das Regionalzentrum die richtige Ansprechperson.
Damit wir Ihr Anliegen betreffend ein amtliches Dokument möglichst effizient bearbeiten können, verwenden Sie bitte das Formular.
Der Zugang zu amtlichen Dokumenten ist kostenlos. Gebühren werden nur ausnahmsweise erhoben, wenn die die Bearbeitung des Zugangsgesuchs besonders aufwändig ist (Art. 17 BGÖ).
Öffentlichkeitsberater des ZIVI
Christian Richterich
Leiter Rechtsdienst
+41 58 468 19 95









