Medien
Die Medienstelle vom Bundesamt für Zivildienst ist zuständig für alle Medienanfragen und andere allgemeine Anliegen. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 – 17:00.
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Leiter Kommunikation
Christoph Flückiger
Medienmitteilungen
Zivildienst: 98 Prozent der Zivis erfüllen ihre Dienstpflicht vollständig
98 Prozent der Zivildienstpflichtigen leisten bis zu ihrer ordentlichen Entlassung alle Diensttage. Per Ende 2025 wurden insgesamt 4'298 Personen aus dem Zivildienst entlassen. Diese Quote von 98 Prozent liegt nur unwesentlich tiefer als das Rekordergebnis des Vorjahres (2024: 4'705 Entlassungen, 98,3% vollständige Diensterfüllung).
Abstimmung vom 14. Juni 2026: Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja zur Änderung des Zivildienstgesetzes
Am 14. Juni 2026 stimmen die Bürgerinnen und Bürger über die Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) ab. Mit sechs Massnahmen wollen Bundesrat und Parlament die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst senken. Damit soll die verfassungsrechtliche Vorgabe durchgesetzt werden, dass keine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und Zivildienst besteht. Bundesrat und Parlament empfehlen die Annahme der Vorlage.
Zivildiensteinsätze im Schulwesen: Evaluation bestätigt Wirkung
Die vom Bundesamt für Zivildienst ZIVI in Auftrag gegebene externe Evaluation des Tätigkeitsbereichs Schulwesen zeigt: Zivildienstpflichtige unterstützen die schulische Bildung und übernehmen Aufgaben, die sonst zu einem grossen Teil nicht ausgeführt würden. Damit tragen sie zu einer verbesserten Qualität des Unterrichts und der Betreuung bei.
Medienbilder
Die Bilder können Sie hochaufgelöst herunterladen und unter Angabe des Bildnachweises (Beispiel: «Foto: Bundesamt für Zivildienst ZIVI») in Publikationen verwenden.
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Das Bundesamt für Zivildienst publiziert viermal im Jahr einen Newsletter zu den Themen Natur und Umwelt, Pflege und Betreuung, Sicherheitspolitik und Digitale Transformation.
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Zugang zu amtlichen Dokumenten
Seit der Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes kann jede Person Einsicht in amtliche Dokumente verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Das Recht auf Zugang besteht für Dokumente, die ab dem 1. Juli 2006 von einer Behörde erstellt oder empfangen worden sind. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten kann zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt oder verweigert werden.
Das angeforderte Dokument muss so genau wie möglich bezeichnet werden, damit das Bundesamt für Zivildienst es ausfindig machen kann. Die Behörde nimmt in der Regel innert 20 Tagen nach Eingang des Gesuchs dazu Stellung, ob sie den Zugang gewähren will. Wichtig: Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren von Einsatzbetrieben, Diensttagen, Einsätze von Zivis etc. ist das Regionalzentrum die richtige Ansprechperson.
Damit wir Ihr Anliegen betreffend ein amtliches Dokument möglichst effizient bearbeiten können, verwenden Sie bitte das Formular.
Der Zugang zu amtlichen Dokumenten ist kostenlos. Gebühren werden nur ausnahmsweise erhoben, wenn die die Bearbeitung des Zugangsgesuchs besonders aufwändig ist (Art. 17 BGÖ).
Öffentlichkeitsberater des ZIVI
Christian Richterich
Leiter Rechtsdienst
+41 58 468 19 95









