Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kann und bereit ist, den länger dauernden Zivildienst zu leisten, stellt ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst. Dies ist frühestens nach dem Orientierungstag möglich – aber auch zu einem späteren Zeitpunkt, während oder nach bereits geleisteten Militärdiensten. Formale Voraussetzung für die Zulassung ist zudem die Militärdiensttauglichkeit.
Falls das Gesuch um Zulassung zum Zivildienst während einer höchstens vierwöchigen Militärdienstleistung eingereicht wurde, wird der Entscheid erst anschliessend eröffnet. Die angetretene Militärdienstleistung muss vollumfänglich erfüllt werden.
Die Unterrubriken links beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Zulassung zum Zivildienst.