Finanzhilfe im Umweltbereich und in der Kulturgütererhaltung

Das Bundesamt für Zivildienst (ZIVI) kann ausnahmsweise Projekte mit praktischen Arbeiten im Umwelt- und Naturschutz oder in der Landschaftspflege sowie Projekte für die Kulturgütererhaltung finanziell unterstützen.

Einsätze im Umweltbereich und in der Kulturgütererhaltung dienen dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie dem Erhalt des kulturellen Erbes. Oft fehlen jedoch die finanziellen Mittel, um diese wichtigen Arbeiten von öffentlichem Interesse zu verrichten. Mit einem Gesuch um Finanzhilfe können Einsatzbetriebe des Zivildienstes finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von Projekten mit Zivis beantragen.

Der Bund unterstützt Projekte von öffentlichem Interesse, wenn sie für den Vollzug des Zivildienstes von besonderem Interesse sind und wenn sie sonst – trotz nachgewiesener Sparanstrengungen – nicht realisiert werden könnten. Es werden maximal 3,5 % aller Diensttage subventioniert. Dank Finanzhilfe leisten Zivis in mehr als 400 Gemeinden pro Jahr insgesamt 58 000 Diensttage.

Im Auftrag des ZIVI hat INFRAS die Finanzhilfen für Einsatzbetriebe des Zivildienstes im Zeitraum 2017 bis 2019 evaluiert. Die Evaluation beurteilt die Leistungen und die Wirkungen der geförderten Einsätze sowie die Folgen eines allfälligen Finanzhilfe-Verzichts. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die mit Finanzhilfen geförderten Zivildiensteinsätze wertvolle und qualitativ gute Leistungen für den Umwelt- und Naturschutz erbringen und dass sie zu einem konsequenten und effizienten Vollzug des Zivildienstes beitragen. 

Letzte Änderung 25.08.2021

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