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FremdmitteilungVeröffentlicht am 10. Juli 2025

Steuerabzug für Betreuungskosten

Bern, 10.07.2025 — Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht eine Analyse zur Nutzung des Abzugs für Kinderdrittbetreuung bei der direkten Bundessteuer auf der Grundlage der Daten für 2021. Diese Massnahme, die sich mit rund 100 Millionen Franken auf den Bundeshaushalt auswirkt, wird vor allem von städtischen und einkommensstarken Haushalten genutzt. Fast 60 % der Steuerentlastung kommen den einkommensstärksten 20 % zugute. Ein grosser Teil der Abzüge betrifft geringe Beträge, die oft weit unter der zulässigen Obergrenze liegen. Ein Viertel davon übersteigt nicht 1600 Franken (Bericht in französischer Sprache - mit deutscher Zusammenfassung).