ZiviConnect
ZiviConnect verbindet Einsatzbetriebe, Zivildienstleistende, Partner und das Bundesamt für Zivildienst ZIVI miteinander.
Direkter Zugang/ Anmeldung
Registrierungsvorgang AGOV-Login-Account und ZiviConnect
Sie wollen ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst stellen und sind daher noch nicht registriert?
Sie benötigen ein AGOV-Login um den Registrierungszugang zu ZiviConnect zu erhalten. Ihren AGOV-Login-Account pflegen Sie über www.myaccount.eiam.admin.ch und der Auswahl der Kachel AGOV-Login. Im Menu «Home» des AGOV-Logins sehen Sie die Anwendungen, auf die Sie mit Ihrem AGOV-Login Zugriff haben.
Sie arbeiten in einem Einsatzbetrieb und möchten einen Zugriff auf ZiviConnect?
Sie benötigen ebenfalls ein AGOV-Login, um den Registrierungszugang zu ZiviConnect zu erhalten. Nach Durchführung des AGOV-Logins kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Ansprechpartner beim ZIVI für die weiteren Schritte.
Registrieren Sie sich mit ihrem AGOV-LOGIN in ZiviConnect. Klicken Sie dafür auf «In ZiviConnect registrieren», dann gelangen Sie auf der entsprechenden Seite in ZiviConnect. Dort folgen Sie den Anweisungen in der Menüführung. Nun verfügen Sie über Ihr persönliches Konto in ZiviConnect, das Sie während Ihrer gesamten Zivildienstpflicht behalten.
Informationen und Tutorials zu ZiviConnect
- Zivis sehen nur Pflichtenhefte, die im gewünschten Zeitraum verfügbar sind. Es ist daher erforderlich, dass Sie Ihren Bedarf aktiv und regelmässig erfassen, damit Ihre Pflichtenhefte veröffentlicht werden können.
- Diensttage melden
Updates
Basierend auf dem Entwicklungsplan von ZiviConnect und dem Feedback der Nutzer wurden seit der Einführung im Dezember 2024 die folgenden Funktionen umgesetzt. Weitere sind in der Entwicklung.
In Entwicklung: Elektronische Einsatzvereinbarung
02.09.2025: Start der Bedarfsplanung
16.05.2025: Möglichkeit, mehrere Adressen in den Pflichtenheften einzugeben, für Betriebe, die an mehreren Standorten tätig sind
09.04.2025: Möglichkeit, einen Link zu einer Online-Bewerbungsplattform einzugeben und die bevorzugten Kontaktmethoden festzulegen
19.03.2025: Abmeldung vom Portal. Wechsel des Einsatzbetriebes für Benutzer, die mehrere Einheiten verwalten
12.02.2025: Überarbeitung der Rubrik „Dokumente” und der E-Mail-Benachrichtigung entsprechend dem Feedback der Benutzer
- Die Einsatzsuche befindet sich neu im Bereich nach dem Login. Nutzen Sie kein Login, können Sie sich beim zuständigen Regionalzentrum mit Angabe von ZDP-Nummer, gesuchter Region und Zeitraum schriftlich melden. Wir stellen Ihnen daraufhin eine Liste zu. Es bleibt auch in diesem Fall Ihre Pflicht, einen Einsatzplatz zu finden. Die Suche wird im ersten Halbjahr bezüglich Lokalisierung der Einsatzplätze und des möglichen Einsatzzeitraums verbessert.
Informationen zum Datenschutz
Rechtlich gesehen, ist das ZiviConnect die neue Datenbank im Informationssystem des Zivildienstes zur Organisation der Zivildiensteinsätze durch Zivildienstleistende und Einsatzbetriebe.
Datenschutzrechtlich ist das Bundesamt für Zivildienst (ZIVI) für die Datenbearbeitung im ZiviConnect verantwortlich. Die Verordnung vom 16. Oktober 2024 über die Datenbearbeitung im automatisierten Informationssystem des Zivildiensts (SR 824.095) bildet die Rechtsgrundlage.
Demnach dürfen das ZIVI und am Vollzug der Zivildienstpflicht beteiligte Behörden, private Institutionen und Personen Personendaten von zivildienstpflichtigen Personen zu den in der Verordnung vorgesehenen Zwecken bearbeiten. In Artikel 4 und im Anhang der Verordnung sind die an ZiviConnect angeschlossenen Dienste und Stellen sowie die Kategorien der im ZiviConnect enthaltenen Daten aufgeführt.
Auch die Einsatzbetriebe des Zivildienstes, bei denen sich zivildienstpflichtige Personen auf einen Einsatzplatz beworben und mit denen sie einen Einsatz vereinbart haben, dürfen die zur Durchführung von Einsätzen erforderlichen Personendaten bearbeiten (Art. 6 Abs. 1 Bst. d der Verordnung).
Nach dem Datenschutzgesetz (DSG) kann jede Person vom sogenannten Verantwortlichen – im Fall von ZiviConnect: das ZIVI – Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden. Dieses Auskunftsrecht erlaubt der betroffenen Person, die über sie beschafften Daten zu kontrollieren. Auf der Grundlage des Auskunftsrechts kann sie die Rechte geltend machen, die ihr nach dem DSG zustehen, wie z. B. die Berichtigung falscher Daten.
Vorgehen:
Zivildienstpflichtige Personen können vom ZIVI kostenlos Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden. Sie erhalten diejenigen Informationen, die erforderlich sind, damit sie ihre Rechte nach dem DSG geltend machen können. Sie richten ihr Auskunftsbegehren schriftlich an das für sie zuständige Regionalzentrum.
Das Regionalzentrum erteilt die Auskunft in der Regel schriftlich und kostenlos innerhalb von 30 Tagen. Für Begehren, die einen unverhältnismässigen Aufwand verursachen, können Gebühren (bis zu 300 Franken) anfallen.
Möglich ist auch die Einsichtnahme an Ort und Stelle oder mündlich, wenn die betroffene Person einverstanden ist.
Dies gilt auch für Auskunftsbegehren von Einsatzbetrieben, wenn diese keine juristischen Personen sind.
Daten von juristischen Personen sind keine Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Das Datenschutzgesetz ist deshalb grundsätzlich nicht auf Einsatzbetriebe anwendbar. Ausnahme: Beim Einsatzbetrieb handelt es sich um eine natürliche Person.
Über Personen, die weder zivildienstpflichtig noch Einsatzbetrieb sind, bearbeitet das ZIVI im Grundsatz keine Personendaten. Möchten sie dennoch vom Auskunftsrecht Gebrauch machen, müssen sie ihr Auskunftsbegehren schriftlich beim Rechtsdienst der Zentralstelle einreichen (Bundesamt für Zivildienst ZIVI, Rechtsdienst, Malerweg 6, 3600 Thun).
Kein Auskunftsgesuch ist zu stellen, wenn eine zivildienstpflichtige Person Informationen zur Zivildienstpflicht oder ein Einsatzbetrieb des Zivildienstes Informationen zur Anerkennung benötigt. Das für deren Betreuung zuständige Regionalzentrum erteilt in diesem Fall formlos Auskunft (Identitätsnachweis vorausgesetzt).
Die Behörden, privaten Personen und Institutionen müssen gewährleisten, dass die Personendaten, die sie im Ziviconnect bearbeiten, vollständig, richtig und aktuell sind (Art. 9 der Verordnung über die Datenbearbeitung im automatisierten Informationssystem des Zivildiensts).
Die Behörden, privaten Institutionen und Personen nach den Artikeln 4 und 6 Absatz 1 der Verordnung über die Datenbearbeitung im automatisierten Informationssystem des Zivildiensts treffen die erforderlichen organisatorischen und technischen Massnahmen, damit ihre Personendaten vor Verlust, vor Entwendung und gegen unbefugte Bearbeitung oder Kenntnisnahme geschützt sind (Art. 10 der Verordnung über die Datenbearbeitung im automatisierten Informationssystem des Zivildiensts).