Einschränkungen für russische Reisedokumente
Bern, 16.8.2023 - Personen aus den russisch besetzten Gebieten der Ukraine und den abtrünnigen Regionen Georgiens können mit von Russland ausgestellten Reisedokumenten kein Schengen-Visum erlangen und keine Schengen-Aussengrenzen überschreiten. Die EU hat ihre bisherige Praxis dazu präzisiert. Der Bundesrat hat diese Regelung an seiner Sitzung vom 16. August 2023 übernommen.