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Veröffentlicht am 16. August 2023

Einschränkungen für russische Reisedokumente

Bern, 16.8.2023 - Personen aus den russisch besetzten Gebieten der Ukraine und den abtrünnigen Regionen Georgiens können mit von Russland ausgestellten Reisedokumenten kein Schengen-Visum erlangen und keine Schengen-Aussengrenzen überschreiten. Die EU hat ihre bisherige Praxis dazu präzisiert. Der Bundesrat hat diese Regelung an seiner Sitzung vom 16. August 2023 übernommen.