Neue Vereinfachung für die elektronische Abrechnung der Mehrwertsteuer
Bern, 6.12.2023 - Auf den 1. Januar 2024 gewinnt die papierlose Abwicklung der Mehrwertsteuer weiter an Bedeutung. Um den Übergang von der Papierabrechnung zur elektronischen Abwicklung der Mehrwertsteuer zu vereinfachen, ermöglicht die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) neu auch via die Applikation «MWST-Abrechnung easy» Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmungen elektronisch einzureichen. Die neue Mehrwertsteuerverordnung schafft die Grundlage für den ausschliesslich elektronischen Austausch bei der Mehrwertsteuer. Ab dem 1. Januar 2024 müssen mehrwertsteuerpflichtige Personen die Abrechnung oder Korrekturabrechnung online einreichen. Unternehmen, die ihre MWST-Abrechnung an die ESTV heute noch auf Papier erledigen, haben maximal ein Jahr Zeit für die Umstellung. Wir empfehlen schon heute, den Wechsel auf die elektronische MWST-Abrechnung zu vollziehen. Neben «MWST-Abrechnung easy» steht wie bisher auch die Vollversion «MWST-Abrechnung pro» zur Verfügung. Aktuell rechnen 94% der steuerpflichtigen Personen die Mehrwertsteuer online ab, bereits 70% tun dies via den Service «MWST Abrechnung pro».