Blog-Serie: Die gesetzlichen Ziele des Zivildienstes

Der Zivildienst leistet Beiträge, um…

Teil 2: … friedensfähige Strukturen aufzubauen und Gewaltpotentiale zu reduzieren

Frieden zu fördern gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben, die man sich stellen kann. Als der Bundesrat 2001 beschloss, dieses Ziel in das Zivildienstgesetz aufzunehmen, begründete er: «(…) Frieden und Friedensförderung sind ein dem Zivildienst inhärentes Thema. Die meisten Zivildienstpflichtigen haben dazu eine persönliche Beziehung, denn wer Gewissensgründe gegen den Militärdienst geltend macht, beruft sich in der Regel auch auf eine Grundhaltung, welche die Gewaltanwendung verbietet.» Das Parlament folgte dieser Ansicht und verabschiedete 2003 dieses Ziel.

Wer von Friedensförderung spricht, denkt meist an Einsätze im Ausland. Auslandeinsätze gibt es beim Zivildienst allerdings nur wenige. Gemessen an den 19 939 Einsätzen 2016 stellten die 104 Auslandeinsätze im Jahr 2016 Sonderfälle dar. Solche Einsätze müssen mit den Zielen der Entwicklungs-zusammenarbeit, der humanitären Hilfe oder der zivilen Friedensförderung der Schweiz vereinbar sein und hohen Sicherheitsanforderungen genügen. Unter ziviler Friedensförderung sind Massnahmen zu verstehen, die dem Ausbruch von Gewalt vorbeugen oder ausgebrochene Gewalt eindämmen. Solche Ziele können im Rahmen von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit verfolgt werden. Zivile Friedensförderung kann aber auch davon losgelöst sein und etwa im Aufbau von demokratischen Strukturen bestehen.

Einsätze im Aus- und Inland
Ein Beispiel: Der Einsatzbetrieb «Insieme per la pace» aus Valcolla (TI) setzt sich seit 1994 zum Ziel, in Ruanda friedensfördernde Projekte zu etablieren. Ein Projekt ist der Ausbau des Wasserversorgungssystems, ein weiteres der Betrieb eines Begegnungsortes für die verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Zivis unterstützen vor Ort, indem sie bei Coachings und Trainings der lokalen Bevölkerung mithelfen. Ebenfalls sind sie mit Berichten über den Projektstand und der Projektdokumentation betraut. Solche Arbeiten müssen nicht zwingend im Ausland geschehen. Zivis werden für die Unterstützung in friedensfördernden Projekten von Einsatzbetrieben wie beispielsweise Interteam oder Fastenopfer genauso wie in den Büros der Schweizer Zentrale benötigt.

Nicht alle Einsätze zur Friedensförderung sind also Auslandeinsätze. Und auch nicht alle Einsätze zur Reduktion von Gewaltpotentialen finden im Ausland statt. Bereits 2001 schrieb der Bundesrat in der Botschaft zur Absicht hinter dem Ziel: «Sie kann als weiteres Anwendungsbeispiel der Stärkung des sozialen Zusammenhaltes verstanden werden.» Gewaltpotentiale reduzieren Zivis also auch, wenn sie Einsätze im Sozialwesen leisten – etwa in der Jugendarbeit oder bei Einsätzen in Gefängnissen. Das zweite Ziel findet somit in sehr verschiedenen Einsatzgebieten statt.

Letzte Änderung 31.01.2018

Zum Seitenanfang

https://www.zivi.admin.ch/content/zivi/de/home/blog/18005.html