Blog-Serie: Die gesetzlichen Ziele des Zivildienstes

Der Zivildienst leistet Beiträge, um…

Teil 4: … das kulturelle Erbe zu erhalten

2016 leisteten Zivis vier Prozent der 1,7 Millionen Diensttage in der Kulturgütererhaltung. Damit fallen auf dieses Ziel vergleichsweise wenige Einsätze, obwohl es schon lange im Gesetz verankert ist: seit den Anfängen des Zivildienstes im Jahr 1996. Der Gesetzgeber wollte, dass Zivis nicht «nur» im Gesundheits-, Sozialwesen und Umweltschutz tätig sind, sondern auch im Rahmen des Heimatschutzes und der Denkmalpflege. Er nannte als denkbare Arbeit konservatorische Tätigkeiten in Museen und Archiven. Zivis können Filme klassifizieren oder Kunstwerke inventarisieren. Nicht vorgesehen sind hingegen Zivi-Einsätze zur Kulturvermittlung – also Arbeiten in Künstlerateliers, bei Fotografen oder in Theatern. Ebenfalls ausgeschlossen sind Einsätze zum Kulturgüterschutz und Einsätze, die Zivis für Studienarbeiten dienen.

Wie sieht das nun in der Praxis aus? Als Beispiel dient ein Pflichtenheft der Stadt Bern: Gesucht wird ein Mitarbeiter in der Denkmalpflege. Seine Aufgaben umfassen zum einen redaktionelle Arbeiten in der Datenbank. Es gilt Informationen der Findmittel (das sind die Hilfsmittel wie bspw. archiveigene Kataloge zum Suchen nach Archivgut) in der Datenbank der Denkmalpflege zu erfassen und die bestehenden Daten zu pflegen. Zivis unterstützen die Dokumentationsstelle der Denkmalpflege aber auch, indem sie die Baudokumentation aktualisieren und weiterführen oder Archivalien erschliessen und pflegen. Letztlich unterstützen Zivis die Fachleute mit bauhistorischen Recherchen. Das klingt nach viel Staub und wenig Tageslicht. Aber nicht jeder Einsatz im Kulturgüterbereich ist ein Wälzen von Dokumenten und Informationen. Das zeigt der Bericht von Manuel Lienhard von seinem Einsatz im Ballenberg.

Ist die Unterstützung beim Kulturgütererhalt denn überhaupt ein Dienst in öffentlichem Interesse für die Gemeinschaft? Die Antwort ist klar: Dieser Dienst ist vom Gesetzgeber gewollt. Kulturgüter sind Gegenstand öffentlichen Interesses und im Bereich der Kulturgütererhaltung fehlen Ressourcen. Arbeiten der Zivis finden bei öffentlichen oder gemeinnützigen Institutionen statt. Dieser Tätigkeitsbereich ist zwar eher klein und Einsätze verlaufen im Vergleich zu manchen Alp- oder Umwelteinsätzen unspektakulär. Die Einsätze sind aber nicht nur gewollt und gesetzeskonform. Sie sind auch ein wichtiger Beitrag dazu, dass die Kulturgüter unseres Landes erschlossen und instand gehalten werden.

Letzte Änderung 02.03.2018

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