Vorhaben «Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes»; Vernehmlassung abgeschlossen, nächste Verfahrensschritte
Sind Sie jetzt zivildienstpflichtig? Dann sind Sie von den möglichen künftigen Regeln nicht betroffen, da die entsprechende Gesetzesänderung keine Rückwirkung hat.
Zentraler Inhalt der geplanten Änderungen im Zivildienstrecht ist das Schaffen der Möglichkeit, Zivis künftig zu verpflichten, einen Teil ihrer Zivildienstpflicht in einer Zivilschutzorganisation mit einem personellen Unterbestand zu leisten. Damit sollen Zivis in Katastrophen und Notlagen bessere Unterstützung leisten können. Details zu dieser geplanten Gesetzesänderung finden Sie in der Medienmitteilung inkl. Vernehmlassungsdokumenten im Anhang.
Die dreimonatige Vernehmlassung zu diesem Änderungsvorhaben wurde Anfang Mai 2023 abgeschlossen. Nach Auswertung der Vernehmlassung übermittelt der Bundesrat in einer Botschaft den Erlassentwurf den Eidgenössischen Räten. Es ist deren Aufgabe, über das Vorhaben zu beraten und gegebenenfalls den Vorschlag des Bundesrates entweder abzulehnen oder diesen mit oder ohne Änderungen gutzuheissen. Eine vom Parlament beschlossene Gesetzesänderung untersteht dem fakultativen Referendum. Ob und wann die Änderungen in Kraft treten, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen.
Letzte Änderung 11.08.2023