Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Sind Sie jetzt zivildienstpflichtig? Dann sind Sie von den Änderungen nicht betroffen, da diese noch nicht in Kraft getreten sind. Die geplanten Änderungen im Zivildienstrecht betreffen insbesondere die Möglichkeit, Zivis zu verpflichten, einen Teil ihrer Zivildienstpflicht in einer Zivilschutzorganisation mit einem Unterbestand zu leisten. Auch sollen Zivis in Katastrophen und Notlagen bessere Unterstützung leisten können. Details finden Sie in der Medienmitteilung inkl. Vernehmlassungsdokumenten im Anhang.
Wie geht es weiter? Nach Auswertung der Vernehmlassung übermittelt der Bundesrat in einer Botschaft den Erlassentwurf den Eidgenössischen Räten. Es ist ihre Aufgabe, über die weiteren Schritte zu beraten und den Entwurf gegebenenfalls zu verabschieden. Wann die Änderungen in Kraft treten, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen. Mehr Informationen (aus Newsletter an Einsatzbetriebe): Aus der Politik 12/22 (admin.ch)
Letzte Änderung 25.01.2023