Wie reiche ich ein Gesuch um Unterstützung von Zivis ein?
Die untenstehende Grafik gibt Ihnen als Institution mit Bedarf nach Unterstützung durch Zivildienstpflichtige (Zivis) eine Übersicht, wie Sie ein solches Gesuch in der Corona-Situation einreichen. Die Grafik zeigt, wie Sie dabei als anerkannter Einsatzbetrieb, als nicht anerkannter Einsatzbetrieb oder als kantonale Stelle vorzugehen haben.
Der Zivildienst ist keine Ersteinsatzorganisation und kommt in Notlagen komplementär und subsidiär zum Einsatz. Gesuche um Unterstützung für Notlage-Einsätze werden daher mit den zuständigen Stellen von Kantonen und Bund koordiniert (vgl. rote Felder). Mit der Anerkennung als Einsatzbetrieb ist nicht garantiert, dass Sie sämtliche genehmigten Einsatzplätze besetzen können. Dies hängt von der Verfügbarkeit von Zivis ab.

Sie wollen Einsätze nach den Regelungen für ordentliche Einsätze durchführen
Sie sind anerkannter Einsatzbetrieb
Sie wollen Zivis auf bestehenden Pflichtenheften anders einsetzen
Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Regionalzentrum. Dieses entscheidet über Ihr Gesuch.
Sie wollen mehr Zivis einsetzen, als Sie gemäss Anerkennungsverfügung dürfen: die maximale Anzahl gemäss Anhang 1 der Zivildienstverordnung (ZDV) ist noch nicht ausgeschöpft
Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Regionalzentrum. Dieses entscheidet über Ihr Gesuch.
Sie wollen Einsätze nach Regeln durchführen, die für den Katastrophen- und Notlagenfall gelten
Sie sind anerkannter Einsatzbetrieb
Sie wollen mehr Zivis einsetzen, als gemäss Anhang 1 der ZDV möglich ist
Kontaktieren Sie das zuständige Regionalzentrum. Es trifft mit Ihnen die ersten Abklärungen. Wenn der zusätzliche Einsatz von Zivis für Notlagen-Einsätze grundsätzlich möglich ist, prüft die zuständige kantonale Stelle (das ist das kantonale Führungsorgan KFO oder der kantonale Führungsstab KFS) Ihr Begehren. Zu prüfen ist, ob die Subsidiarität zwischen Bund und Kanton gewährleistet ist und ob ein allfälliger Zivildiensteinsatz mit anderen Einsatzkräften koordiniert ist.
Zudem wird die Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität geprüft, namentlich, dass das Gewerbe durch den Einsatz nicht konkurrenziert wird. Bestätigt die kantonale Stelle die Notwendigkeit des Einsatzes, leitet sie das Begehren an das Ressourcen Management Bund (ResMaB) weiter, das die Einsätze mit Bundesmitteln koordiniert. Unterstützt auch ResMaB das Begehren, wird das Regionalzentrum die kantonale Stelle wie auch Sie informieren, die Anerkennungsverfügung anpassen und mit Ihnen den Einsatz vorbereiten.
Nach diesem Prozess können Sie auch vorgehen, wenn Sie die maximale Anzahl Zivis nach Anhang 1 der Zivildienstverordnung (ZDV) noch nicht ausgeschöpft haben, zusätzliche Notlagen-Einsätze zur Unterstützung in der Corona-Situation jedoch nicht finanzieren können.
Sie sind kein anerkannter Einsatzbetrieb
Sie wollen erstmals Zivis einsetzen
Kontaktieren Sie das für Sie zuständige Regionalzentrum. Es trifft mit Ihnen die ersten Abklärungen. Wenn der Einsatz von Zivis bei Ihnen grundsätzlich möglich ist, prüft die zuständige kantonale Stelle (das ist das kantonale Führungsorgan KFO oder der kantonale Führungsstab KFS) Ihr Begehren. Zu prüfen ist, ob die Subsidiarität zwischen Bund und Kanton gewährleistet ist und ob ein allfälliger Zivildiensteinsatz mit anderen Einsatzkräften koordiniert ist. Zudem wird die Einhaltung Arbeitsmarktneutralität geprüft, namentlich, dass das Gewerbe durch den Einsatz nicht konkurrenziert wird. Bestätigt die kantonale Stelle die Notwendigkeit des Einsatzes, leitet sie das Begehren an das Ressourcen Management Bund (ResMaB) weiter, das die Einsätze mit Bundesmitteln koordiniert. Unterstützt ResMaB das Begehren, wird das Regionalzentrum die kantonale Stelle wie auch Sie informieren, eine befristete Anerkennungsverfügung ausstellen und mit Ihnen den Einsatz vorbereiten.
Sie sind ein kantonales Führungsorgan
Sie wollen Zivis in einem Betrieb des Gesundheits- oder Sozialwesens Ihres Kantons oder zur Unterstützung ihres kantonalen Führungsorganes einsetzen
Sie stellen ein Gesuch an das Ressourcen Management Bund (ResMaB), welches die Einsätze mit den Mitteln des Bundes (z.B. Zivildienst) koordiniert. Wir empfehlen Ihnen, vorgängig das zuständige Regionalzentrum für erste Abklärungen zu kontaktieren. Unterstützt ResMaB das Begehren, werden Sie informiert. Das Regionalzentrum wird dem Betrieb eine befristete Anerkennungsverfügung ausstellen und mit diesem den Einsatz vorbereiten.
Letzte Änderung 27.10.2020