Alle Verfügungen des Bundesamts können durch die Verfügungsadressaten (z.B. Gesuchsteller, Zivildienstpflichtige Person, Einsatzbetrieb) beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die Verfügungen enthalten jeweils die entsprechende Rechtsmittelbelehrung.
Das Bundesverwaltungsgericht, Abteilung II, entscheidet über sämtliche Beschwerden in Angelegenheiten des Zivildienstes abschliessend, d.h. ein Weiterzug ans Bundesgericht ist nicht möglich.
Adresse für das Einreichen von Beschwerden:
Bundesverwaltungsgericht
Postfach
9023 St.Gallen
Letzte Änderung 09.01.2019