Informationen für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber/in können Sie vom Zivildienst betroffen sein: wenn Sie in Ihrem Betrieb Militärdiensttaugliche beschäftigen, die ihre Dienstpflicht als Zivis erfüllen. Weil Zivis – genauso wie Armeeangehörige den Dienstpflichten – ihren Einsatzpflichten nachkommen müssen, fehlen sie während ihren Einsätzen in Ihrem Betrieb. Was sollten Sie als Arbeitgeber/in über den Zivildienst wissen?

Allgemeines
Zivis suchen und vereinbaren ihre Einsätze selbständig. Sie nutzen dazu E-ZIVI, das Dienstleistungsportal des Zivildienstes. Die Einsätze sind auch weit im Voraus planbar. Sprechen Sie «Ihre» Zivis darauf an und planen Sie die Abwesenheiten mit ihnen gemeinsam. Das gibt ihrem Betrieb Planungssicherheit und Sie tragen dazu bei, dass die Zivis Ihre Dienstpflicht reibungslos erfüllen können.

Trotz Handlungsspielraum bei der Einsatzplanung müssen Zivis gesetzlich vorgegebene Regeln beachten. Haben sie die Rekrutenschule nicht bestanden, müssen sie den langen Zivildiensteinsatz von 6 Monaten leisten, und zwar bis zum Ende des dritten Folgejahres nach ihrer Zulassung zum Zivildienst. Wer die Rekrutenschule bestanden hat, leistet einen Einsatz von mindestens 54 Diensttagen (8 Wochen), der im Jahr nach der rechtskräftigen Zulassung beginnen muss. Insbesondere diese länger dauernden Einsätze können für Sie als Arbeitgeber/in eine Herausforderung sein. Die frühzeitige Planung ist ratsam. Die Dienstpflicht persönlich zu erfüllen, ist aber ein wesentlicher Bestandteil des Schweizer Milizsystems.

Einsatzpflichten in der Übersicht
Zivis kennen ihre Einsatzpflichten, denn über die Regeln des Zivildienstes werden sie an einem Einführungstag vor ihrer Zulassung umfassend informiert. Wer ab dem 1.1.2018 zugelassen wurde, muss jährlich einen Einsatz von mindestens 26 Diensttagen leisten. Zivis haben aber die Möglichkeit, einen solchen Einsatz vor- oder nachzuholen, wenn sie eine entsprechende Einsatzvereinbarung von doppelter Dauer vorlegen. Für Zivis, die vor dem 1.1.2018 zugelassen wurden, beginnt die jährliche Einsatzpflicht erst ab dem Jahr, in dem sie 27 Jahre alt werden.

Für eine Dienstverschiebung braucht es Gesuche, die nur nach bestimmten Vorgaben bewilligt werden. Die detaillierten Angaben dazu finden sich in der Zivildienstverordnung ZDV.

Der Erwerbsersatz EO ist identisch geregelt wie bei Militärdienstleistenden. Die EO-Anmeldung erhalten Sie monatlich von Ihrem Zivildienst leistenden Mitarbeiter. Diese reichen Sie umgehend an Ihre AHV-Ausgleichskasse weiter.

Letzte Änderung 16.04.2024

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