Vernehmlassung zur Zivildienstgesetzrevision eröffnet

Bern, 04.09.2013 - Der Bundesrat hat die Vernehmlassung über die Teilrevision des Zivildienstgesetzes (ZDG) eröffnet. Der Vollzug des Zivildienstes soll an die neuen Rechtsgrundlagen der Armee angepasst werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 13. Dezember 2013.

Die laufende Revision des Militärgesetzes hat auch Auswirkungen auf den Zivildienst: Dessen Vollzug ist eng an die Normen der Armee gekoppelt. Parallel zur Anpassung der Rechtsgrundlagen der Armee schlägt der Bundesrat deshalb auch Änderungen im Zivildienstgesetz vor. Diese sollen aus Gründen der Gleichbehandlung von Militär- und Zivildienstleistenden zusammen mit dem revidierten Militärgesetz in Kraft treten.

Anstelle der bisherigen Altersgrenze schlägt der Bundesrat eine Begrenzung der Zivildienstpflicht auf eine Dauer von zwölf Jahren vor, sofern ein Zivi zum Zeitpunkt seiner Zulassung noch nicht in die Armee eingeteilt ist. Ist eine Einteilung bereits erfolgt, gelten die Altersgrenzen der Armee. In dieser Zeit muss der Zivi weiterhin das Anderthalbfache der Militärdiensttage leisten.

Gleichzeitig schafft der Bundesrat die Grundlagen zur Umsetzung der Motion 11.3362 von Nationalrat Walter Müller: Die Motion fordert einen Ausbau der Ausbildung von Zivildienstleistenden. Der Bundesrat schlägt neu ein Obligatorium zum Besuch von Ausbildungskursen vor. Deren Dauer verlängert sich auf bis zu drei Wochen, was den Nutzen der anschliessenden Zivildiensteinsätze in den Einsatzbetrieben steigert.

Mit weiteren Anpassungen im Zivildienstgesetz will der Bundesrat weiterhin einen schlanken und effizienten Vollzug gewährleisten. Dazu gehört, dass der Einführungstag bereits vor der Zulassung zum Zivildienst besucht werden muss. Damit soll sichergestellt werden, dass sich künftige Zivildienstleistende bereits vor der Zulassung intensiv mit den Konsequenzen ihrer Entscheidung auseinandersetzen.

Die Anzahl der geleisteten Diensttage im Zivildienst hat sich in den letzten fünf Jahren verdreifacht. Mit der Aufnahme des Tätigkeitsbereichs «Schulwesen» schlägt der Bundesrat im Weiteren die Schaffung neuer Einsatzmöglichkeiten für Zivis vor. Er macht damit den Schulen das Angebot, zur Unterstützung der Fachkräfte künftig auf Zivis zurückgreifen zu können. Einsätze sollen nicht nur als Assistenz innerhalb der Schulklasse möglich sein, sondern beispielsweise auch in der Pausenaufsicht, in der Aufgabenhilfe, beim Mittagstisch oder im Hausdienst - und zwar vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe II. Kantone und Gemeinden bleiben aber frei, ob sie Zivis in diesem Bereich einsetzen wollen oder nicht.


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Olivier Rüegsegger,
Kommunikationsverantwortlicher ZIVI
033 228 19 55,
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Letzte Änderung 15.02.2024

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