Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Zivildienstgesetzes

Bern, 27.08.2014 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Revision des Zivildienstgesetzes verabschiedet: Er gewährleistet damit weiterhin einen schlanken und effizienten Vollzug des Zivildienstes. Gesuchsteller sollen früher über ihre Pflichten informiert, Zivis für ihre Einsätze noch besser ausgebildet werden. Die Einsatzmöglichkeiten werden erweitert.

Die Vollzugsstelle für den Zivildienst soll die hohen Vollzugsmengen - Zivis leisteten 2013 über 1,3 Millionen Diensttage - auch in Zukunft schlank und effizient bewältigen können. Dies verlangt normative Anpassungen. Zum Zivildienst zugelassen wird weiterhin nur, wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Neu müssen Gesuchsteller bereits vor der Zulassung eine eintägige Einführung besuchen. Sie sollen sich der Konsequenzen eines Wechsels vom Militär- zum Zivildienst früher und besser bewusst werden. Der Besuch dieses Einführungstages wird zur Zulassungsbedingung, im Anschluss muss das Gesuch weiterhin bestätigt werden.

Die Ausbildung wird intensiviert, Kursbesuche sind neu grundsätzlich obligatorisch. Der Katalog der Tätigkeitsbereiche wird um das Schulwesen ergänzt. Zivis können somit zur Unterstützung in der schulischen Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden. Einsätze sollen zum Beispiel als Assistenz im Unterricht oder in Lagern, in der Pausenaufsicht, in der Aufgabenhilfe, beim Mittagstisch oder im Hausdienst möglich sein.

Der Einsatz von Zivis in landwirtschaftlichen Betrieben wird an die neue Agrarpolitik angepasst. Für Projekte und Programme in den Bereichen Biodiversität, Landschaftsqualität oder zur Strukturverbesserung kann auf die Unterstützung von Zivildienstleistenden zurückgegriffen werden.

Nicht mehr Gegenstand der Revisionsvorlage bilden die geringfügigen Anpassungen im Zivildienstrecht, die sich aufgrund der Weiterentwicklung der Armee ergeben werden. Die betroffenen Bestimmungen im Zivildienstgesetz werden im Rahmen der Revision des Militärgesetzes geändert.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung ebenfalls die Ergebnisse der Vernehmlassung vom Herbst 2013 zur Kenntnis genommen: Die Revision wird in ihren Grundzügen mehrheitlich unterstützt. Eine deutliche Mehrheit begrüsst den neuen Tätigkeitsbereich Schulwesen, darunter drei Viertel der Kantone. Eine Minderheit nimmt diesen Vorschlag kritisch auf: Es besteht die Sorge, Zivis könnten Fachkräfte ersetzen. Die Vorlage sieht jedoch explizit vor, dass Zivis Lehrkräfte lediglich unterstützen: Sie dürfen nicht die Verantwortung für den Unterricht übernehmen. Wie in allen anderen Tätigkeitsbereichen sind Zivis auch in Schulen arbeitsmarktneutral einzusetzen: Sie dürfen keine Lehrkräfte ersetzen. Die Kantone und Gemeinden bleiben zudem frei, ob sie Zivis in diesem Bereich einsetzen wollen oder nicht.


Adresse für Rückfragen

Olivier Rüegsegger, Kommunikationsverantwortlicher ZIVI
058 468 19 55, kommunikation@zivi.admin.ch



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Letzte Änderung 15.02.2024

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