Reduktion der Zulassungen zum Zivildienst: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 20.06.2018 - Mit sieben Massnahmen will der Bundesrat die Zulassungen zum Zivildienst substantiell senken. Die Massnahmen sind ein Beitrag dazu, dass die Alimentierung der Armee langfristig gesichert ist. Der Bundesrat hat am 20.6.2018 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Zivildienstgesetzes eröffnet.

Die Zahl der jährlichen Zulassungen zum Zivildienst ist seit 2011 von 4670 auf 6785 Zulassungen im Jahr 2017 gestiegen. Der Bundesrat erachtet diesen Zuwachs an Zulassungen und insbesondere die Anzahl Zivildienstgesuche von Armeeangehörigen mit bestandener Rekrutenschule, von Fachspezialisten sowie von Kadern der Armee als problematisch. Mit sieben gezielten Massnahmen sollen Gesuche um Zulassung zum Zivildienst substantiell zurückgehen.

Abgängen ausgebildeter Armeeangehöriger entgegenwirken

Wer zum Zivildienst zugelassen wird, muss künftig mindestens 150 Zivildiensttage leisten. Aktuell gilt, dass Zivildienstpflichtige 1,5 Mal mehr Diensttage leisten, als sie in der Armee leisten müssten. Mit der Einführung einer Mindestzahl zu leistender Diensttage müssen Armeeangehörige bei einem Wechsel in den Zivildienst ab dem Zeitpunkt des ersten Wiederholungskurses mehr Diensttage leisten, als sie es heute tun. Zudem soll eine Wartefrist von 12 Monaten für Armeeangehörige eingeführt werden, die im Zeitpunkt der Bestätigung des Gesuchs zum Zivildienst in die Armee eingeteilt sind. Während der Wartefrist bleibt die Pflicht bestehen, weiterhin Militärdienst zu leisten. 

Weniger Abgänge von Qualifizierten

Mit zwei weiteren Massnahmen sollen die Abgänge von Kadern und Fachspezialisten aus der Armee zum Zivildienst reduziert werden: Neu soll für Unteroffiziere und Offiziere, die zum Zivildienst zugelassen werden, ebenfalls der Faktor 1,5 zur Berechnung der noch zu leistenden Diensttage gelten. Bislang galt für diese Kader der Faktor 1,1. Damit wurde der höheren Zahl bereits geleisteter und noch zu leistender Diensttage Rechnung getragen. Zudem sollen Mediziner nicht mehr als Mediziner Zivildienst leisten können.

Weitere Massnahmen

Mit drei weiteren Massnahmen will der Bundesrat ebenfalls die Zulassungen senken. Angehörige der Armee, die alle Ausbildungsdiensttage geleistet haben, sollen nicht mehr zum Zivildienst zugelassen werden, ­es sei denn, sie seien zu einem Aktiv- oder Assistenzdienst aufgeboten. Die Massnahme verhindert, dass sich Angehörige der Armee ohne restliche Diensttage durch Zulassung zum Zivildienst der Schiesspflicht entziehen. Weiter soll die Pflicht eingeführt werden, den ersten Einsatz bereits im Jahr nach Zulassung vollständig zu leisten. Es besteht eine jährliche Einsatzpflicht ab dem Jahr, das dem Beginn des ersten Einsatzes folgt. Damit findet eine Angleichung an den Dienstleistungsrhythmus der Armee statt. Die letzte Massnahme betrifft Gesuchsteller aus der Rekrutenschule, die im Zeitpunkt der Zulassung die RS noch nicht bestanden haben: Sie müssen ihren langen Zivildiensteinsatz von 180 Tagen spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abschliessen (heute: bis zum Ende des dritten Kalenderjahrs nach Zulassung).

Vernehmlassungsfrist

Der Bundesrat hatte am 15. November 2017 das Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage mit 7 Massnahmen auszuarbeiten. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 11. Oktober 2018.

Revidierte Zivildienstverordnung verabschiedet

Der Bundesrat hat am 20. Juni 2018 zudem eine Änderung der Zivildienstverordnung gutgeheissen und per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Künftig erhöhen sich die jährlichen Einnahmen aus den Abgaben der Einsatzbetriebe an den Bund um 1 Mio. Franken. Die Abgabe von Einsatzbetrieben leistet einen Beitrag zur Sicherstellung der Arbeitsmarktneutralität, wobei die Höhe der Abgabe in Abhängigkeit vom Bruttolohn vergleichbarer Tätigkeiten ausserhalb von Zivildiensteinsätzen steht. Die Vollzugsstelle prüft regelmässig die Entwicklung der Nominallöhne und passt die Abgabe an, sobald sich relevante Veränderungen ergeben haben.


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Thomas Brückner, Leiter Kommunikation ZIVI,
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Letzte Änderung 15.02.2024

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