Das Bundesamt für Zivildienst beschränkt die Anerkennung neuer Einsatzbetriebe
Thun, 23.05.2019 - Das Bundesamt für Zivildienst (ZIVI) erkennt ab 1. Juli 2019 nur noch gezielt neue Einsatzbetriebe an. Es stellt damit sicher, dass kein Überangebot von Einsatzplätzen in einzelnen Tätigkeitsbereichen und Kantonen entsteht und weiterhin möglichst viele Einsätze in den bestehenden Schwerpunktprogrammen «Pflege und Betreuung» sowie «Umwelt- und Naturschutz» stattfinden. Durch das Aussetzen von Neuanerkennungen verbessert sich die Möglichkeit anerkannter Einsatzbetriebe, Zivis einzusetzen.
Einsatzbetriebe werden ab 1. Juli 2019 nur noch dann neu anerkannt, wenn sie Einsätze in den Schwerpunktprogrammen «Pflege und Betreuung» sowie «Umwelt- und Naturschutz» anbieten. Zudem muss der Auslastungsgrad der bereits bestehenden Einsatzplätze (Kennziffer zum Grad der Nutzung von Einsatzplätzen) im jeweiligen Tätigkeitsbereich eines neuen Einsatzbetriebes im betreffenden Kanton höher als 25% sein. Ein ausgewogenes Verhältnis von Angebot und Nachfrage ist für die Effizienz des Vollzugs wichtig. Für Betriebe im Tätigkeitsbereich «Katastrophen und Notlagen» sowie für Betriebe in Randregionen gelten Ausnahmeregelungen. Bei allen übrigen interessierten Betrieben setzt das ZIVI die Neuanerkennung aus und stellt damit die Steuerung von Angebot und Nachfrage sicher.
Steuerung von Bedarf und Nachfrage
Um den starken Anstieg der Anzahl Zivis ab 2009 zu bewältigen, hat das ZIVI bis 2015 die Anzahl an Einsatzbetrieben und Einsatzplätzen gezielt erhöht, damit die Zivis ihre Diensttage auch weiterhin leisten können. Jährlich werden mehrere hundert Einsatzbetriebe, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, neu anerkannt; bestehende Betriebe ziehen ihre Anerkennung zurück resp. das ZIVI widerruft ihre Anerkennung. Gesamthaft nahm die Zahl der Einsatzbetriebe 2018 gegenüber dem Vorjahr um 64 Betriebe ab. Die Nutzung der angebotenen Einsatzplätze variiert je nach Tätigkeitsbereich und Kanton. Es müssen immer genügend freie Einsatzplätze verfügbar sein, damit Zivis jederzeit ihrer Dienstpflicht nachkommen können. Die Anzahl geleisteter Diensttage ging per 31.12.2018 gegenüber dem Vorjahr um 6.6 % zurück und dürften langfristig kontinuierlich weiter auf 1,3 Mio. Diensttage bis 2030 sinken (aktuell: 1,7 Mio. Diensttage), falls die vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmen zur substanziellen Reduktion der Zulassungen in Kraft treten. Die Wirksamkeit der Beschränkung wird von ZIVI periodisch überprüft. Sollte sich die Ausgangslage verändern, kann die Beschränkung angepasst werden.
Wirkung, Bedarf und Nachfrage
Um die Wirkung der Einsätze zu steuern, bestehen im Zivildienst seit 2004 Schwerpunktprogramme im Bereich der Pflege, Betreuung und Umwelt. Zivis leisten ihren langen Einsatz von 180 Tagen in diesen Schwerpunktprogrammen. Das Angebot an Einsatzplätzen muss aus Gründen der Arbeitsmarktneutralität grösser als die Nachfrage sein. Aus Gründen der Effizienz des Vollzugs ist der Überhang des Angebots an bestehenden Einsatzplätzen zu steuern. Das Zivildienstgesetz sieht insbesondere vor, dass das ZIVI Gesuche von Einsatzbetrieben um Anerkennung ablehnen kann, wenn in einem Tätigkeitsbereich die Zahl der Einsatzmöglichkeiten bedeutend grösser als die Nachfrage nach entsprechenden Einsätzen ist. Von dieser Steuerungsmöglichkeit macht das ZIVI nun Gebrauch. 2017 hat das ZIVI bereits die Anerkennung neuer Einsatzbetriebe im Tätigkeitsbereich Landwirtschaft ausgesetzt.
Adresse für Rückfragen
Thomas Brückner, Leiter Kommunikation ZIVI, Tel. +41 58 468 19 55, kommunikation@zivi.admin.ch
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Bundesamt für Zivildienst
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Letzte Änderung 15.02.2024