Zivildienst: Piloteinsätze zur Unterstützung von Angehörigen betreuungsbedürftiger Personen
Bern, 25.11.2020 - Mit Hilfe von Piloteinsätzen will der Bundesrat abklären, ob Zivildienstpflichtige künftig Angehörige von betreuungsbedürftigen Personen unterstützen sollen. Der Bundesrat hat am 25. November 2020 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, Piloteinsätze 2021 zu konzipieren und anschliessend durchzuführen sowie auszuwerten. Dabei soll auch geklärt werden, wie das Zivildienstrecht für ordentliche Einsätze in diesem Bereich angepasst werden müsste. Eine Befragung durch «Careum Hochschule Gesundheit» hatte ergeben, dass bei Angehörigen von betreuungsbedürftigen Personen Bedarf an Entlastungseinsätzen besteht.
Zur Entlastung betreuender Angehöriger zu Hause leisten Zivildienstpflichtige (Zivis) bereits heute jährlich rund 1000 Vollzeiteinsätze bei Einsatzbetrieben, die in der ambulanten Pflege und Betreuung tätig sind. Der geltende rechtliche Rahmen für Zivildiensteinsätze ist jedoch nur bedingt auf die Bedürfnisse betreuender Angehöriger oder Menschen zu Hause zugeschnitten. Die zu konzipierenden Piloteinsätze haben das Ziel, eine Erfahrungsgrundlage zu schaffen: Ob und unter welchen Voraussetzungen könnten künftig Einsätze durchgeführt werden, die den Bedürfnissen betreuender Angehöriger optimal entsprechen. Erst mit dieser Grundlage kann eine konkrete Vorlage zu entsprechenden Änderungen des Zivildienstrechts erarbeitet werden.
Befragung weist einen Bedarf aus
Am 15. November 2017 hatte der Bundesrat das WBF beauftragt, den Einsatz von Zivis in Zusammenarbeit mit dem EDI und in Abstimmung auf das BAG-Förderprogramm «Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020» zu prüfen. «Careum Hochschule Gesundheit» führte im Auftrag des Bundesamts für Zivildienst daraufhin 2019 eine Befragung bei Fachorganisationen, betroffenen Angehörigen und betreuungsbedürftigen Personen durch. Die Ergebnisse zeigen einen Unterstützungsbedarf und wurden in einem Schlussbericht zusammengefasst (vgl. Anhang).
Adresse für Rückfragen
Kommunikationsdienst WBF
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Herausgeber
Der Bundesrat
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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Letzte Änderung 15.02.2024