Zivildienst-Piloteinsätze in der ambulanten Betreuung: Verlängerung um ein halbes Jahr

Bern, 17.08.2022 - Der Bundesrat hat am 17. August 2022 die Geltungsdauer der Verordnung für Zivildiensteinsätze im Rahmen des Pilotprojekts «Ambulante Betreuung» um ein halbes Jahr verlängert. Neu können Piloteinsätze bis 30. Juni 2023 durchgeführt werden. Damit wird möglich, dass insgesamt 100 Piloteinsätze stattfinden können und eine repräsentative Grundlage zur Evaluation besteht.

Die für das Pilotprojekt angestrebte Anzahl von 100 Einsätzen kann bis Ende des laufenden Jahres nicht erreicht werden, da interessierte und geeignete Zivildienstpflichtige im selben Zeitraum prioritär zur Bewältigung der Corona-Pandemie und Betreuung von Geflüchteten eingesetzt werden. Durch die Verlängerung soll eine repräsentativere Grundlage zur Evaluation des Projekts geschaffen werden, so wie es in der Verordnung zu den Piloteinsätzen vorgesehen ist. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.

Pilotprojekt «Ambulante Betreuung»

Im Rahmen des Projekts «Ambulante Betreuung» unterstützen Zivildienstpflichtige betreuungsbedürftige Personen und ihre Angehörige zuhause. Die ambulanten Einsätze werden von Einsatzbetrieben des Zivildienstes in der ganzen Schweiz angeboten. Ziel des Pilotprojekts ist es zu klären, ob und wie Zivildienstpflichtige künftig einen Beitrag zur Deckung des steigenden Betreuungsbedarfs zuhause leisten können. Zur Durchführung der Einsätze hatte der Bundesrat am 27. Oktober 2021 eine Verordnung mit Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2022 verabschiedet.


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Letzte Änderung 15.02.2024

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