Nutzen von Zivildienst-Einsätzen in der ambulanten Betreuung bestätigt
Bern, 22.11.2023 - Der Bundesrat hat am 22. November 2023 den Bericht zum Pilotprojekt «Ambulante Betreuung» zur Kenntnis genommen. Insgesamt wurden schweizweit 133 Pilot-Einsätze von Zivildienstleistenden durchgeführt. Im Pilotprojekt wurden für die ambulante Betreuung neue Einsatzmodelle wie stundenweise oder Teilzeit-Einsätze getestet. Eine Verstetigung solcher Einsätze wird nun in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI) und weiteren Fachorganisationen vorbereitet.
Betagte Menschen und Menschen mit Behinderungen leben vermehrt zu Hause. Damit dies möglich ist, sind sie oft auf Unterstützung angewiesen. In vielen Fällen nehmen dabei ihre Angehörigen die nötigen Betreuungsaufgaben wahr. Dies mit dem Familien- und Arbeitsalltag zu vereinbaren, kann für diese betreuenden Angehörigen eine grosse Herausforderung darstellen. Im Auftrag des Bundesrates prüfte das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mit dem Pilotprojekt «Ambulante Betreuung», welchen Beitrag der Zivildienst zur Milderung der Problematik leisten kann. Die Einsätze fanden vom 5. Dezember 2021 bis zum 30. Juni 2023 statt.
Positive Bilanz
Die externe Evaluation von Interface Politikstudien Forschung Beratung GmbH hat ergeben, dass die Pilot-Einsätze von Zivildienstleistenden in der ambulanten Betreuung eine spürbar unterstützende Wirkung für die Betreuten, ihre Angehörigen sowie die Einsatzbetriebe schaffen. Ein Zivildienstleistender kann im konkreten Einzelfall einen wertvollen und arbeitsmarktneutralen Beitrag zur Entlastung betreuender Angehöriger leisten, in dem er beispielsweise Fahrdienste für Arzttermine ausführt, Hausarbeiten erledigt oder durch Präsenz entlastet.
Integration im Programm «Wohnen»
Angesichts der positiven Befunde sowie der erwarteten Verschärfung der Betreuungsproblematik ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich eine Verstetigung der getesteten Einsatzmodelle anbietet. Für diese ambulanten Einsätze von Zivildienstleistenden sind diverse Anpassungen des rechtlichen Rahmens notwendig. Die Möglichkeiten ambulanter Einsätze von Zivildienstleistenden werden innerhalb des Programms «Wohnen» weiterverfolgt. Das Programm «Wohnen» des Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB ist Teil der vom Bundesrat am 10. März 2023 präsentierten Behindertenpolitik 2023-2026. Ziel des gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) erarbeiteten Programms ist, die Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderung beim Wohnen zu fördern, eine bedarfsgerechte und individuell gewählte Unterstützung zu ermöglichen und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Alltag zu verbessern.
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Letzte Änderung 15.02.2024