Jährliche Einsatzpflicht

ZDG-ZDV-REV_2018_DE

Ab 1. Januar 2018 ändern sich einige Regeln rund um den Einsatz von Zivis: zum Beginn und zum Ende der Dienstpflicht, zur Anzahl zu leistender Diensttage oder zur Wahl der Tätigkeitsbereiche. Einerseits ergeben sich die Änderungen aufgrund der Weiterentwicklung der Armee WEA, denn einige Bestimmungen im Zivildienstrecht stützen auf Regeln zur Militärdienstpflicht ab. Anderseits dienen sie der weiteren Optimierung des Vollzugs. Weiter gibt es Anpassungen von Bestimmungen für landwirtschaftliche Einsatzbetriebe. In einer fünfteiligen Webserie stellen wir die wesentlichsten Änderungen vor.

Wie bisher, müssen Zivis ihren Ersteinsatz im Folgejahr der rechtskräftigen Zulassung beginnen. Anschliessend müssen Zivis, die ab dem 1.1.2018 zum Zivildienst zugelassen werden, neu jedes Jahr einen Einsatz von mindestens 26 Tagen leisten, bis sie ihre Diensttage geleistet haben. Ein Aufräumjahr im 27. Altersjahr gibt es für sie nicht.

Alle Zivis können einen jährlichen Einsatz jeweils um ein Jahr vor- oder nachholen. Dafür ist kein Gesuch um Dienstverschiebung nötig. Zivis müssen aber eine entsprechende, unterzeichnete Einsatzvereinbarung einreichen, welche zu einem Aufgebot führt.

Achtung: Zivis tun gut daran, ihre Einsätze frühzeitig zu planen, um Konflikte mit Ausbildung, Beruf und Familie zu vermeiden.

Letzte Änderung 28.11.2017

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https://www.zivi.admin.ch/content/zivi/de/home/dokumentation/rechtliche-grundlagen/revision-2018/einsatzpflicht.html