Anpassung der Anerkennung

Möchten Sie Ihre Zivis anders einsetzen, als dies im Pflichtenheft eingetragen ist? Ergeben sich in Ihrem Betrieb organisatorische oder strukturelle Änderungen? In folgenden Fällen müssen wir Ihre Anerkennung als Einsatzbetrieb anpassen oder überprüfen:

  • Sie ändern Ihre Statuten bzw. Ihre Gesellschaftsform
  • Sie ändern Ihren Stellenplan
  • Sie strukturieren Ihren Betrieb neu
  • Sie wollen ein neues Pflichtenheft oder die bestehenden anpassen

Melden Sie solche Änderungen umgehend Ihrem zuständigen Regionalzentrum. Wir stellen Ihnen die nötigen Unterlagen zu und kümmern uns um eine schnellstmögliche Anpassung Ihrer Anerkennungsverfügung.

Bitte melden Sie Ihrem Regionalzentrum unbedingt auch jede Änderung von Ansprechpersonen, Telefonnummern, Adressen und Ähnlichem. Dies ist auch in E-ZIVI möglich.

Kann das ZIVI von sich aus unsere Anerkennung anpassen oder widerrufen?

  • Das ZIVI kann den Anerkennungsentscheid anpassen,
  • wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen,
  • wenn dies die Ergebnisse einer Inspektion erfordern,
  • wenn der Anerkennungsentscheid nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht,
  • wenn es für ein Pflichtenheft keinen Bedarf mehr gibt oder
  • wenn Ihre Motivation und Vorstellungen nicht mehr mit denjenigen des ZIVI zusammenpassen.

Grund für einen Widerruf können ein einzelner Vorfall (schwere Pflichtverletzung) oder das wiederholte Verletzen einzelner Pflichten sein. Ein Widerruf ist auch möglich, falls Sie über 3 Jahren lang keine Einsätze mehr durchgeführt haben.

Können Sie als Einsatzbetrieb Ihre Anerkennung zurückziehen?

Wenn Sie dies wünschen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre bestehende Anerkennung zurückzuziehen. Melden Sie sich doch zur detaillierten Abklärung bei Ihrer Ansprechperson im Regionalzentrum.

Letzte Änderung 12.04.2022

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https://www.zivi.admin.ch/content/zivi/de/home/einsatzbetriebsein/nach-dem-einsatz/anpassungen-anerkennung.html