Sonderfall Auslandeinsätze

Bitte beachten Sie, dass jeder einzelne Auslandeinsatz vorab vom ZIVI bewilligt werden muss. Wichtig für die Beurteilung ist: Der Zivi muss besondere Fähigkeiten nachweisen, um einen Zivildiensteinsatz im Ausland leisten zu können. Aber auch Sie als Einsatzbetrieb müssen zusätzliche Bedingungen erfüllen, um Auslandeinsätze mit Zivis durchzuführen. Beachten Sie bitte unbedingt das Merkblatt Auslandeinsätze.

Ihre Pflichten

Wenn Ihr Zivi seinen Einsatz im Ausland leisten soll, haben Sie folgende Pflichten:

  • Vor dem Einsatz leistet der Zivi bei Ihnen einen Probeeinsatz oder nimmt an einem von Ihnen organisierten Assessmentverfahren teil. So prüfen Sie, ob sich der Zivi für den Auslandeinsatz eignet.
  • Sie beschaffen gemeinsam mit dem Zivi die erforderlichen Reisedokumente.
  • Sie übernehmen die Kosten für die Reise und den Gepäcktransport ab der Schweizer Landesgrenze, selbst wenn die Hin- oder Rückreise ausserhalb des Einsatzes erfolgt.
  • Sie übernehmen die Kosten für Anmeldegebühren sowie für die Beschaffung der erforderlichen Visa.
  • Sie sind für die Unterkunft und Verpflegung des Zivis zuständig.
  • Das ZIVI kann von Ihnen verlangen, ein Sicherheitsdispositiv zu erstellen und dieses mit ihr abzusprechen. Als Einsatzbetrieb sind Sie für die Sicherheit der Zivis verantwortlich.
  • Sie sorgen dafür, dass der Zivi vor Ort gut betreut wird und dass er die Verhaltens- und Sicherheitsvorschriften einhält.
  • Sie informieren das ZIVI unverzüglich, wenn sich die Sicherheitslage verändert oder wenn der Zivi verunfallt ist, krank wird oder evakuiert werden muss.
  • In Krisensituationen, insbesondere im Fall einer Evakuierung, halten Sie sich an die Empfehlungen des EDA sowie der Schweizer Vertretung vor Ort.

Die Anforderungen an den Zivi

Auslandeinsätze stellen erhöhte Anforderungen an den Zivi. So braucht er für die vorgesehene Tätigkeit im Ausland

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • mindestens zwei Jahre Studium oder
  • eine mehrjährige qualifizierte Berufserfahrung im Tätigkeitsgebiet und
  • eine medizinische Untersuchung.

Der Zivi darf in seinem Einsatz absolut keine politische oder religiöse Propaganda betreiben oder Tätigkeiten ausführen, die dazu dienen.

Hinweise zu Coronavirus (COVID-19)

  • Die COVID-Impfung ist nebst den landesspezifischen medizinischen Massnahmen eine Voraussetzung und für Auslandeinsätze somit obligatorisch. Zivis müssen die Impfung selbst organisieren.
  • In einigen Ländern bestehen weiterhin Restriktionen für die Ein- und Transitreisen und/oder besondere Bestimmungen für die Ausreise (z.B. Testpflicht). Die Vorschriften variieren von Land zu Land.
  • Einsätze in Ländern, wo allenfalls noch eine Quarantänepflicht besteht, sind nicht möglich, da durch die Quarantäneregeln von einer unproduktiven Zeit im Einsatz von 7–14 Tagen ausgegangen werden muss. 
  • Das Bundesamt für Zivildienst behält sich vor, Einsätze zu annullieren oder abzubrechen (Ausreise, Rückruf usw.), sofern sich die Lage im betroffenen Land ändert.

Ihr nächster Schritt

Reichen Sie eine Einsatzvereinbarung für Auslandeinsätze mit den erforderlichen Unterlagen bereits vier bis sechs Monate vor dem Einsatz ein. So bleibt Ihnen und dem Zivi genügend Zeit für die nötigen Abklärungen, Untersuchungen, Kursbesuche und VISA-Anträge. 

 

Letzte Änderung 26.10.2023

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