Neuanerkennung in 5 Etappen

Bis Mai 2025 werden die Ressourcen des ZIVI für die Entwicklung, Einführung und Verbesserung der neuen Fachanwendung ZiviConnect benötigt, und um die bereits anerkannten Einsatzbetriebe zu begleiten und unterstützen. Wir danken für Ihr Verständnis, dass wir in dieser Zeit keine neuen Einsatzbetriebe anerkennen.

Wenn Sie daran interessiert sind, Ihre Institution anerkennen zu lassen, können Sie sich bereits jetzt über die Voraussetzungen informieren. Sollten Sie die Bedingungen erfüllen, laden wir Sie ein, ab Juni 2025 mit dem ZIVI Kontakt aufzunehmen.

Eine Neuanerkennung verläuft in 5 Etappen:

  1. Sie füllen den Online-Check vollständig aus. Anschliessend nimmt das zuständige Regionalzentrum des ZIVI mit Ihnen Kontakt auf, klärt Fragen und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen im Hinblick auf eine Neuanerkennung als Einsatzbetrieb.
  2. Ist Ihr Betrieb geeignet, erhalten Sie einen detaillierten Fragebogen mit konkreten Fragen zu Ihrer möglichen Anerkennung. Diesen füllen Sie aus, stellen die für die Anerkennung notwendigen Unterlagen zusammen und reichen alles an Ihr zuständiges Regionalzentrum ein.
  3. Das Regionalzentrum prüft die Unterlagen. Während des Prüfgesprächs werden mit Ihnen offene Fragen geklärt. Danach fällt der Anerkennungsentscheid.
  4. Ist dieser positiv, heisst es «Willkommen beim ZIVI»! In einem Anerkennungsgespräch werden die Grundlagen für erfolgreiche Einsätze gelegt.
  5. Wenn Sie den ersten Einsatz durchführen, erhalten Sie Besuch von Ihrer Ansprechperson im ZIVI. Dabei klären Sie gemeinsam praktische Vollzugsfragen.

Sonderfälle

  • Landwirtschaft: Ist Ihr Betrieb in der Landwirtschaft  tätig, gelten spezifische Anerkennungsvorgaben.
  • Finanzhilfe: Möchten Sie in Ihrem Betrieb Finanzhilfe-Projekte durchführen, studieren Sie die Voraussetzungen und melden sich bitte direkt im zuständigen Regionalzentrum.
  • Auslandeinsätze: Das ZIVI beschränkt seit 1.7.2019 die Anerkennung neuer Betriebe, die Auslandeinsätze durchführen wollen. Für weitere Informationen melden Sie sich bitte direkt im zuständigen Regionalzentrum.

Letzte Änderung 24.09.2024

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