Das ZIVI benötigt passende Einsatzbetriebe

Der Zivildienst soll dort zum Einsatz kommen, wo der grösste gesellschaftliche Bedarf besteht. Um diese Anforderung möglichst effizient zu erfüllen, verfolgt das ZIVI die gesellschaftliche Entwicklung sehr genau und steuert auf dieser Basis die Anerkennung neuer Einsatzbetriebe:

  • Fokus Schwerpunktprogramme: Der Zivildienst konzentriert die Wirkung der Einsätze in Schwerpunktprogrammen. Als zukünftiger Einsatzbetrieb sollen Sie mit Ihren Zivi-Einsätzen einen wesentlichen Beitrag dafür leisten können. 
  • Arbeitsmarktneutralität: Sie müssen eindeutig nachweisen können, dass Ihre Zivi-Einsätze arbeitsmarkt- und wettbewerbsneutral sind. 
  • Längerfristige Partnerschaft: Eine Neuanerkennung sollten Sie nur dann ins Auge fassen, wenn Sie mindestens drei Jahre Einsatzbetrieb bleiben wollen.

Qualität statt Quantität

Zivis sollen gezielt und effektiv eingesetzt werden. Wirken Sie in einem Tätigkeitsbereich, in dem es bereits bedeutend mehr Einsatzplätze gibt als Zivis, die danach suchen, kann das ZIVI Ihr Gesuch ablehnen. Das ZIVI hat die Anerkennung von neuen Einsatzbetrieben per 1. Juli 2019 beschränkt (siehe auch «Weiterführende Infos»). Neue Einsatzbetriebe müssen Einsätze in den Schwerpunktprogrammen «Pflege und Betreuung» sowie «Umwelt- und Naturschutz» anbieten. Diese Praxis hat sich bewährt: Das Verhältnis zwischen Angebot an Einsatzplätzen und Nachfrage von Zivis nach diesen Plätzen ist ausgewogen.

Wo aktuell Neuanerkennungen möglich sind, finden Sie in der Übersichtstabelle unten (siehe «Weiterführende Infos»). Das ZIVI überprüft die Auslastung nach Kanton und Tätigkeitsbereich jährlich und kommt auf den Entscheid zurück, sollte sich an der Ausgangslage etwas ändern.

Letzte Änderung 28.02.2023

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https://www.zivi.admin.ch/content/zivi/de/home/einsatzbetriebwerden/bedingung/passend.html