Für Sie als Einsatzbetrieb fallen drei verschiedene Arten von Kosten an:
- Eine Abgabe an den Bund;
- Kost, Logis und weitere Spesen für den Zivi, wobei Sie einen Teil auch in Naturalien entrichten können;
- täglich 7.50 Franken Taschengeld für den Zivi.
Die Abgabe an den Bund
Einsatzbetriebe entrichten dem Bund eine Abgabe. Diese soll verhindern, dass Zivis den Wettbewerb verzerren. Sie hilft, die Vollzugskosten zu decken, und soll Sie als Einsatzbetrieb motivieren, Zivis möglichst effizient einzusetzen. Der Tagesansatz pro Diensttag beträgt zwischen 9.50 Franken und 79.40 Franken pro Diensttag und steht in Abhängigkeit zum orts- und berufsüblichen Bruttolohn, den Sie für vergleichbare Tätigkeiten normalerweise bezahlen würden. Deshalb wird jedes Pflichtenheft einer Abgabenkategorie zugeteilt. Weil ein Zivi nicht von Beginn an die volle Leistung bringt, werden die ersten 26 Tage nur zum halben Preis verrechnet.
Kost, Logis und Spesen
Sie stellen dem Zivi Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung. Können Sie dies nicht, bezahlen Sie ihm eine Entschädigung für die Verpflegung (insgesamt maximal 20 Franken, dazu maximal 12.20 Franken Zuschlag auf die Abgabe an den Bund, sofern Sie weder Unterkunft noch Verpflegung zur Verfügung stellen können). Dieser Betrag fällt für jeden anrechenbaren Diensttag an, also auch fürs Wochenende. Braucht der Zivi in Ihrem Betrieb spezielle Arbeitskleidung, geben Sie diese ab oder entschädigen den Zivi. Sollten Ihrem Zivi für den täglichen Arbeitsweg Kosten entstehen, kommen Sie auch für diese auf. Der Bund übernimmt nur die Reisekosten für die Hin- und Rückreise am Wochenende.
Das Taschengeld
Ein letzter Kostenpunkt: Sie zahlen jedem Zivi 7.50 Franken Taschengeld pro Tag.
Zu kompliziert? Der Kostenrechner kann Ihnen ein konkretes Beispiel berechnen.
Letzte Änderung 06.03.2023