Was sind die gesetzlichen Vorgaben?

Bis Mai 2025 werden die Ressourcen des ZIVI für die Entwicklung, Einführung und Verbesserung der neuen Fachanwendung ZiviConnect benötigt, und um die bereits anerkannten Einsatzbetriebe zu begleiten und unterstützen. Wir danken für Ihr Verständnis, dass wir in dieser Zeit keine neuen Einsatzbetriebe anerkennen.

Wenn Sie daran interessiert sind, Ihre Institution anerkennen zu lassen, können Sie sich bereits jetzt über die Voraussetzungen informieren. Sollten Sie die Bedingungen erfüllen, laden wir Sie ein, ab Juni 2025 mit dem ZIVI Kontakt aufzunehmen.

Wer Zivildienst leistet, erbringt eine Arbeitsleistung, die im öffentlichen Interesse liegt. Wenn Sie also auf Zivis zurückgreifen möchten, muss Ihr Betrieb in gemeinnütziger Weise tätig sein. Was das genau bedeutet, legt die Zivildienstverordnung fest. Für Sie haben wir eine vereinfachte Checkliste zusammengestellt.

Haben Sie Ihren Sitz in der Schweiz?

Sind Sie eine Institution des öffentlichen Rechts oder sind Sie als private bzw. gemischtwirtschaftliche Institution gemeinnützig tätig?

Folgende Punkte gilt es zu beachten:

  • Ihre Hauptaktivität darf nicht gewinnorientiert sein. Ausnahmen bilden gewinnorientierte Institutionen im Sozial- oder Gesundheitswesen, deren Kapital- und Stimmenmehrheit in öffentlicher Hand liegen.
  • Als private und gemischtwirtschaftliche Institution können Sie Ihre Gemeinnützigkeit nachweisen (beispielsweise Steuerbefreiung, ZEWO-Anerkennung oder andere).
  • Von Ihrer Tätigkeit ziehen mindestens drei Personen einen Nutzen.
  • Für die Aufnahme in den Begünstigtenkreis stellen Sie keine besonderen, sachfremden Bedingungen.
  • Ihre Tätigkeit dient nicht dem Eigeninteresse oder jenem Ihrer Familie.

Wirken Sie in einem der Tätigkeitsbereiche des Zivildienstes?

Die Tätigkeitsbereiche des Zivildienstes:

  • Gesundheitswesen
  • Sozialwesen
  • Schulwesen: Vorschulstufe bis Sekundarstufe II
  • Kulturgütererhaltung
  • Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege und Wald
  • Landwirtschaft
  • Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
  • Vorbeugung, Bewältigung von Katastrophen und Notlagen sowie Regeneration nach solchen Ereignissen

Ist eine Neuanerkennung in Ihrem Tätigkeitsbereich und Sitzkanton möglich?

Das ZIVI hat die Anerkennung neuer Einsatzbetriebe beschränkt. Informieren Sie sich dazu unter «Das ZIVI benötigt passende Einsatzbetriebe».

Konnten Sie die vier Fragen bejahen? Dann kann eine Anerkennung in Frage kommen. Unter «Mögliche Tätigkeiten» finden Sie Erläuterungen, für welche Tätigkeiten Zivis eingesetzt werden können. 

Sonderfälle

  • Landwirtschaft: Ist Ihr Betrieb in der Landwirtschaft  tätig, gelten spezifische Anerkennungsvorgaben.
  • Finanzhilfe: Möchten Sie in Ihrem Betrieb Finanzhilfe-Projekte durchführen, studieren Sie die Voraussetzungen und melden sich bitte direkt im zuständigen Regionalzentrum.
  • Auslandeinsätze: Das ZIVI beschränkt seit 1.7.2019 die Anerkennung neuer Betriebe, die Auslandeinsätze durchführen wollen. Für weitere Informationen melden Sie sich bitte direkt im zuständigen Regionalzentrum.

Letzte Änderung 24.09.2024

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