Die meisten Antworten auf Ihre Fragen finden Sie auch über die Hauptnavigation dieser Website: Zivi werden, Zivi sein, Einsatzbetrieb werden, Einsatzbetrieb sein.
Nachdem Sie an der Rekrutierung als militärdiensttauglich befunden worden sind.
Wenn Ihr Gesuch komplett ist, Sie den Einführungstag vollständig besucht und anschliessend das Gesuch bestätigt haben, treten wir auf ihr Gesuch ein. Der Verlauf der Zulassung ist hier erklärt.
Der Austritt erfolgt spätestens am Folgetag der Zulassung zum Zivildienst. Die Dauer des Zulassungsverlaufs hängt auch von Ihnen ab: Nach der Registrierung in E-ZIVI reichen Sie elektronisch das Gesuch ein, anschliessend suchen Sie einen freien Platz an einem Einführungstag und besuchen diesen. Danach bestätigen Sie das Gesuch. Reichen Sie Ihr Gesuch während eines laufenden Militärdienstes ein, leisten Sie diesen weiter, bis Sie den Entscheid zur Zulassung zum Zivildienst erhalten haben.
Nein. Informationen zu Ihrer Einsatzpflicht erhalten Sie am obligatorischen Einführungstag.
Ja, der Besuch des Einführungstages ist eine Zulassungsvoraussetzung und kein anrechenbarer Diensttag.
Bevor Sie erneut versuchen, sich zu registrieren, wenden Sie sich direkt an Ihr Regionalzentrum.
Zivi sein
Sie können jederzeit Zivildienst leisten. Ihre Einsätze suchen Sie selbstständig in E-ZIVI unter «Einsatz suchen und vereinbaren». Nach Abschluss der Einsatzvereinbarung warten Sie ab bis Sie für den
Zivildiensteinsatz einberufen werden.
Das hängt unter anderem davon ab, ob Sie die Rekrutenschule bestanden haben. Mehr Informationen finden Sie bei den Einsatzregeln.
Einsätze beginnen in der Regel an einem Montag und enden an einem Freitag. Die Wochenenden dazwischen zählen als Diensttage. Ein Einsatz von 4 Wochen bedeutet also 26 Diensttage.
Ja. Es gelten die Feiertage, wie sie im Einsatzbetrieb üblicherweise gewährt werden.
Nein, der Zivildienst kann nur Vollzeit geleistet werden.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Besprechen Sie alle Details mit Ihrem zuständigen Regionalzentrum.
Ob und welchen Kurs Sie besuchen müssen, finden Sie im Pflichtenheft unter «Kurse ZIVI». Der Besuch ist obligatorisch. Mehr dazu
Das ist möglich. Sie müssen allerdings am nächsten Tag pünktlich zum Kurs erscheinen. An einzelnen Abenden gibt es zudem ein Kursprogramm, an dem Sie teilnehmen müssen.
Nein. Mehr dazu
Melden Sie sich dafür bei der Sozialhilfebehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde. Dort werden Sie umfassend beraten und gemäss den jeweiligen Bedingungen auch finanziell unterstützt.
Melden Sie sich bei kommunikation@zivi.admin.ch oder +41 58 467 41 44 bevor Sie Auskunft geben. Die Kommunikationsabteilung von ZIVI wird Sie in der Zusammenarbeit mit Medienschaffenden beraten.
Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall mehr als einen Tag nicht arbeiten können, müssen Sie ein ärztliches
Arbeitsunfähigkeitszeugnis vorlegen. Das Zeugnis muss alle Abwesenheitstage abdecken. Mit einem Arztzeugnis kann eine beschränkte Anzahl von Abwesenheitstagen an die Erfüllung der Dienstpflicht angerechnet werden.
Finanzielles (Zivis)
Für jeden anrechenbaren Diensttag haben Sie Anspruch auf Erwerbsersatz (EO). Die kantonalen Ausgleichskassen und deren Zweigstellen berechnen die Höhe des Erwerbsersatzes. Fragen dazu richten Sie an die zuständige Ausgleichskasse. Details finden Sie im Merkblatt Erwerbsausfallentschädigungen. Die Regionalzentren des Zivildiensts sind nicht zuständig für die Auszahlung der Entschädigung.
Die erste Auszahlung durch die Ausgleichskasse dauert häufig etwas länger. Sprechen Sie mit Ihrer Ansprechperson im Einsatzbetrieb: Das Meldeblatt soll nach Monatsende umgehend an das Regionalzentrum geschickt werden.
Wenn Sie die Kosten eines Betriebs zu tragen haben (z.B. Geschäftsräume), sieht die EO dafür eine Betriebszulage vor. Details finden Sie im Merkblatt Erwerbsausfallentschädigungen.
Es gibt «Zulagen für Betreuungskosten» und «Kinderzulagen». Details finden Sie im Merkblatt Erwerbsausfallentschädigungen.
Diese kennt der Arbeitgeber. Schicken Sie die EO-Anmeldung an Ihren aktuellen oder letzten Arbeitgeber. Haben Sie keinen Arbeitgeber, so finden Sie ein Verzeichnis aller Ausgleichskassen hier. Mehr dazu
Von der zuständigen Ausgleichkasse.
Wenn Sie alle Diensttage geleistet haben. Das für Sie zuständige Regionalzentrum beantragt für Sie die Rückerstattung bei der kantonalen Wehrpflichtersatzbehörde.
Dauert Ihr Einsatz länger als 60 Diensttage, können Sie die Grundversicherung sistieren. Ihr Regionalzentrum stellt Ihnen dafür eine Bestätigung aus.
Das hängt davon ab, wie und wo Sie untergebracht sind. Mehr dazu
Einsatzbetrieb sein
Abwesenheitstage infolge Krankheit oder Unfall sind anrechenbare Diensttage. Dauert die Abwesenheit länger als einen Tag, so muss der Zivildienstleistende zwingend ein Arztzeugnis vorlegen. Ansonsten droht ihm ein Disziplinarverfahren. Mehr dazu
In erster Linie haftet der Einsatzbetrieb. Er meldet den Schaden dem zuständigen Regionalzentrum und spricht mit ihm das weitere Vorgehen ab. Mehr dazu
Suchen Sie zunächst das Gespräch mit ihm. Erteilen Sie ihm gegebenenfalls eine schriftliche Ermahnung und treffen Sie überprüfbare Vereinbarungen. Bestehen die Probleme weiterhin, melden Sie sich bitte beim für den Zivi zuständigen Regionalzentrum. Mehr dazu
Für alle anrechenbaren Diensttage. Die Höhe der Abgabe entnehmen Sie der Anerkennungsverfügung, bzw. dem jeweiligen Aufgebot.
Für die ersten 26 Tage eines Einsatzes muss der Einsatzbetrieb nur die halbe Abgabe und die halben Zuschläge entrichten.
Sie erhalten pro Quartal eine Rechnung über alle abgerechneten Dienstage.
Die Rechnung über alle abgerechneten Diensttage erhalten Sie pro Quartal. Sie setzt sich aus der Abgabe an den Bund und dem Zuschlag zusammen. Der Zuschlag wird verrechnet, sofern Unterkunft und/oder Verpflegung nicht angeboten werden können. Nehmen Sie bei Unklarheiten mit dem Regionalzentrum Kontakt auf.
Melden Sie sich bei kommunikation@zivi.admin.ch oder +41 58 467 41 44 bevor Sie Auskunft geben. Die Kommunikationsabteilung von ZIVI wird Sie in der Zusammenarbeit mit Medienschaffenden beraten.
Noch immer offene Fragen? Dann wenden Sie sich an die zuständige Fachperson Ihres Regionalzentrums!
Letzte Änderung 22.12.2023