Pflichtenhefte von Auslandeinsätzen sind in der Regel im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit oder der humanitären Hilfe angesiedelt. Jeder einzelne Auslandeinsatz muss vorab vom ZIVI bewilligt werden. Wichtig für die Beurteilung ist, dass der Zivi entsprechende Qualifikationen nachweisen kann, um einen Zivildiensteinsatz im Ausland zu leisten.
Bitte unbedingt das Merkblatt Auslandeinsätze beachten.
Verlangt es das Pflichtenheft und wird ein Einsatz geleistet, der mindestens 54 Tage dauert, muss der Zivi die entsprechenden Ausbildungskurse besuchen. Wer einen langen Einsatz ab 180 Tagen im Gesundheits- und Sozialbereich absolviert, besucht zudem einen zusätzlichen Vertiefungskurs 2.
Die Ausbildungskurse werden vom Bundesamt für Zivildienst in seinem Ausbildungszentrum Schwarzsee (FR) organisiert (Ausnahme Alp-Pflege), wo auch übernachtet werden kann. Die Kurse dauern 5 Tage (Montag bis Freitag; Ausnahmen: Der Motorsägekurs und der Kurs Sicherheit im Auslandeinsatz dauern nur 2 Tage, der Kurs Alp-Pflege 3 Tage) und beinhalten teilweise auch Abendprogramme.
Ob und welchen Kurs der Zivi besuchen muss, findet sich um Pflichtenheft unter «Kurse ZIVI». Für jeden Kursbesuch wird der Zivi aufgeboten. Wenn der Zivi über eine vergleichbare Ausbildung verfügt, so kann er sich vom Kursbesuch dispensieren lassen.
Das Wichtigste in Kürze findet Sie im Merkblatt Ausbildung.
Für jeden Zivildiensteinsatz wird der Zivi vom zuständigen Regionalzentrum aufgeboten. Dafür muss die Einsatzvereinbarung dort mindestens dreieinhalb Monate vor dem geplanten Beginn des Einsatzes eintreffen. Bei Auslandeinsätzen muss die Einsatzvereinbarung mindestens vier Monate vor dem geplanten Einsatz beim zuständigen Regionalzentrum eintreffen. In jedem Fall gilt: Kein Einsatz ohne Aufgebot!
"Betreuung und Pflege" ist eines der Schwerpunktprogramme des Zivildienstes. Siehe unter Schwerpunktprogramm auf dieser Seite.
Das Erfüllen der persönlichen Dienstpflicht steht vor allen anderen Pflichten. Der Zivi muss also gewichtige Gründe haben, um ein Gesuch um Dienstverschiebung einzureichen. Wenn nicht gewährleistet ist, dass bis zum spätesten Entlassungsalter alle Diensttage absolviert werden, wird das Gesuch trotz Dienstverschiebungsgrund abgelehnt. Leistet der Zivi pro Jahr weniger als 26 Diensttage, muss er eine Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen.
Zivis leisten ihre Einsätze in sogenannten Einsatzbetrieben. Es gibt rund 4800 Einsatzbetriebe in der ganzen Schweiz. Einsatzbetriebe sind gemeinützige Institutionen, die in einem der acht Tätigkeitsbereiche des Zivildienstes tätig sind. Sie haben ihren Hauptsitz in der Schweiz. Mehr Informationen zu Einsatzbetrieben finden Sie hier.
Der Zivi hat Freiheit, seine Einsätze selbstständig zu planen. Damit übernimmt er aber auch die Verantwortung, seine Dienstpflicht nach den gesetzlichen Regeln zu leisten. Hält er diese Regeln nicht ein, wird er von Amtes wegen aufgeboten.
Einsätze dauern mindestens 26 Tage, beginnen an einem Montag und enden an einem Freitag. Eine längere Mindesteinsatzdauer steht im jeweiligen Pflichtenheft.
E-ZIVI ist die Plattform, auf der alle Geschäfte rund um den Zivildienst elektronisch abwickelt werden können.
Ein Tutorial findet sich hier.
Zivi-Kleider machen Zivis sichtbar. Zivi tragen die Zivi-Kleider freiwillig. Abhängig von der Anzahl der verfügten Zivildiensttage schreibt das Bundesamt ZIVI dem Zivi bei der Zulassung die entsprechende Anzahl Punkte auf sein Einkaufskonto gut. Damit bezieht der Zivi die Zivi-Kleider hier kostenlos.
Gelten im Einsatzbetrieb Kleidervorgaben (z.B. aus Hygiene- oder Sicherheitsgründen), sind diese zu befolgen.
Zivis, die die Rekrutenschule nicht bestanden haben, leisten ihren langen Zivildiensteinsatz von mindestens sechs Monaten (180 Tage) in einem Schwerpunktprogramm.
Über diesen Link gelangt man zum Login von E-ZIVI.
Im Zivildienst gibt es keinen Marschbefehl, sondern Aufgebote. Siehe unter Aufgebot weiter oben auf dieser Seite.
Im sogenannten Pflichtenheft definiert ein Einsatzbetrieb zusammen mit dem zuständigen Regionalzentrum bei der Anerkennung den jeweiligen Aufgabenbereich und quantifiziert die verschiedenen Tätigkeiten. Es ist möglich, verschiedene Tätigkeiten in einem Pflichtenheft unterzubringen. Ein Zivi darf immer nur für die im Pflichtenheft festgelegten Aufgaben eingesetzt werden.
Wer die RS nicht bestanden hat, leistet einen Langen Einsatz. Siehe unter Langer Einsatz auf dieser Seite.
Der Zivildienst konzentriert die Wirkung der Einsätze in Schwerpunktprogrammen (SPP), wo im öffentlichen Interesse Handlungsbedarf und Ressourcenmangel ausgewiesen sind. Zivis, die die Rekrutenschule nicht bestanden haben, leisten ihren langen Zivildiensteinsatz von mindestens sechs Monaten (180 Tage) in einem SPP.
Es gibt zwei SPP:
1. SPP «Pflege und Betreuung»: Dieses beinhaltet die Pflege und Betreuung von Mitmenschen. Typische Einsatzorte sind Spitäler, Altersheime, Behindertenwohnheime und -werkstätten, Schulen, Kinderkrippen und Asylheime. Das Pflichtenheft muss einen Anteil von mindestens 30 % an Pflege- oder Betreuungsaufgaben beinhalten. Gemeint sind Tätigkeiten
2. SPP «Umwelt- und Naturschutz»: Dieses beinhaltet die Themenbereiche Natur- und Landschaftsschutz, Erhaltung der Artenvielfalt von Fauna und Flora und Präventionsarbeiten zur Verhinderung von Schäden durch Naturkatastrophen. Das Pflichtenheft muss Arbeiten enthalten, die direkt auf einen der oben genannten Themenbereiche einwirken.
Der Zivildienst setzt seine Ziele in acht Tätigkeitsbereichen um:
- Gesundheitswesen: Spitäler, psychiatrische Kliniken, Pflegezentren
- Sozialwesen: Institutionen für Betagte und Menschen mit einer Beeinträchtigung, Kinderkrippen, Kinderheime, Jugendhäuser, Institutionen zur Betreuung von Stellenlosen und Obdachlosen, Asylzentren, Institutionen zur Betreuung von Personen mit Suchtproblemen
- Schulwesen: Vorschulstufe bis Sekundarstufe II: Schulen, Tagesschulen
- Kulturgütererhaltung: Museen, Archive, Denkmalpflege, archäologische Dienste
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege und Wald: Einsätze im Bereich Renaturierungen, Biotoppflege, Neophytenbekämpfung, Pflege von Naturschutzgebieten, Waldpflege
- Landwirtschaft: Pflege ökologischer Ausgleichsflächen, Arbeiten im Forst, Infrastrukturarbeiten, Alppflege
- Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe: Auslandeinsätze und Einsätze im Inland im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, humanitären Hilfe und zivilen Friedensförderung
- Vorbeugung und Bewältigung von Katastrophen und Notlagen sowie Regeneration nach solchen Ereignissen: Aufräum- und Hilfsarbeiten bei Überschwemmungen, Bränden, Hangrutschungen und anderen Katastrophenereignissen, Präventionsmassnahmen
Der Umwelt- und Naturschutz ist eines der Schwerpunktprogramme des Zivildienstes. Siehe unter Schwerpunktprogramm auf dieser Seite.
Wehrpflichtersatz gilt es zu bezahlen, wenn noch Diensttage geleistet werden müssen und in einem Jahr mit Einsatzpflicht kein Einsatz geleistet wird. Veranlagt wird der Zivi im Folgejahr. Die Abgabe beträgt 3% des steuerbaren Einkommens der direkten Bundessteuer, mindestens aber CHF 400.–
Hat der Zivi alle Diensttage geleistet, werden ihm die bezahlten Beträge zurückerstattet. Das für Sie zuständige Regionalzentrum setzt die kantonalen Wehrpflichtersatzbehörden darüber in Kenntnis, dass die Gesamtdienstpflicht erfüllt wurde.
Letzte Änderung 22.05.2024