Das gesamte Zulassungsverfahren wird elektronisch im E-ZIVI abgeschlossen. Bei technischen Probleme oder Fragen zum Zulassungsverfahren, wenden sich Gesuchssteller an das für Sie zuständige Regionalzentrum.
Nach Einreichung des Gesuchs wird es auf Vollständigkeit geprüft. Ist das Gesuch vollständig, wird dem Gesuchsteller per E-Mail mitgeteilt, dass er sich über sein Konto für einen Einführungstag in seiner Region anmelden kann. Der Einführungstag muss innerhalb von 3 Monaten vollständig besucht werden. Tut der Gesuchsteller das nicht, wird das Gesuch abgeschrieben und er wird nicht zum Zivildienst zugelassen.
30 Tage nach dem Erhalt der Zulassungsverfügung ist die Zulassung zum Zivildienst rechtskräftig. Nun kann nach einem geeigneten Einsatz via E-ZIVI gesucht und der erste Einsatz begonnen werden.
Wer nicht zum Zivildienst zugelassen ist, kann zwar nach einem Einsatz suchen und Kontakt mit einem Einsatzbetrieb aufnehmen. Er erhält aber keine Planungssicherheit und wird erst zu Einsätzen aufgeboten, wenn die Zulassung zum Zivildienst erfolgt ist.
Im Zulassungsgesuch erklärt der Gesuchsteller, dass er den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann.
Achtung: Wenn der Militärdienst mit privaten oder beruflichen Verpflichtungen unvereinbar scheint oder wenn die Militärdiensttauglichkeit aufgrund von medizinischen Problemen in Frage gestellt ist, gilt dies nicht als Gewissenskonflikt. In diesen Fällen sind die militärischen Stellen zuständig.
Ein Gesuch kann frühestens eingerecht werden, nachdem der Gesuchssteller an der Rekrutierung für militärdiensttauglich befunden worden ist.
Wenn aus Gewissensgründen kein Militärdienst geleistet werden kann und die Bereitschaft für den länger dauernden Zivildienst da ist, kann die interessierte Person ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst einreichen.
Ein Gesuch kann frühestens eingereicht werden, nachdem der Gesuchsteller an der Rekrutierung für militärdiensttauglich befunden worden ist – aber auch zu jedem beliebigen späteren Zeitpunkt als Angehöriger der Armee (AdA).
Das gesamte Zulassungsverfahren wird elektronisch im E-ZIVI abgeschlossen. Um ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst zu stellen, registriert sich der Gesuchsteller als Erstes in E-ZIVI.
30 Tage nachdem Erhalt der Zulassungsverfügung, ist die Zulassung zum Zivildienst rechtskräftig.
Das Zulassungsverfahren im Detail findet sich hier.
Letzte Änderung 30.08.2021