Der Zivildienst im Dienstpflichtsystem

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Die Schweiz verfügt über ein Dienstpflichtsystem, das die Gesellschaft prägt und zu Diskussionen anregt. Der Zivildienst ist ein Teil des Dienstpflichtsystems. Er steht in enger Wechselwirkung mit den anderen Teilen. Bei der Betrachtung des Systems ist ein ganzheitlicher Blick zentral.

Das Dienstpflichtsystem umfasst erstens «alle Pflichten zur persönlichen Dienstleistung, die auf Bundesebene festgelegt sind: die Militärdienstpflicht gemäss Art. 59 der Bundesverfassung (BV) und die Schutzdienstpflicht gemäss Art. 61 BV (…).»1 Die Zivildienstpflicht ergibt sich aus der Militärdienstpflicht. In der Bundesverfassung heisst es dazu: «Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor. Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig.» Wer militärdienst- oder schutzdiensttauglich ist, soll durch persönliche Dienstleistung seiner Pflicht nachkommen. Wer keine persönliche Dienstleistung erbringt, d. h. entweder militärdienst- und schutzdienstuntauglich ist oder der Pflicht zur persönlichen Dienstleistung nicht vollständig nachkommt, zahlt eine Wehrpflichtersatzabgabe.

Das Dienstpflichtsystem umfasst zweitens «ein facettenreiches Regelwerk, wie Dienstpflichtige den (Einsatz-)Organisationen Armee, Zivildienst und Zivilschutz zugeteilt werden und welche Leistungen sie dort zu erbringen haben».2 Die Regeln des Zivildienstes sind im Zivildienstgesetz zu finden. Insbesondere sind dort seine Ziele und die Voraussetzungen zur Zulassung zum Zivildienst verankert. Zum «facettenreichen Regelwerk des Dienstpflichtsystems» zählen auch die finanziellen Bestimmungen für diejenigen, die keinen persönlichen Dienst leisten (Wehrpflichtersatzabgabe), und für diejenigen, die persönlichen Dienst leisten (Erwerbsersatzordnung). Denn wer persönlichen Dienst leistet, hat für jeden anrechenbaren Diensttag Anspruch auf Erwerbsersatz, den die kantonalen Ausgleichskassen und deren Zweigstellen berechnen und auszahlen.

Das Dienstpflichtsystem hat zum Ziel, dass die Einsatzorganisationen Armee und Zivilschutz besondere und ausserordentliche Lagen zu bewältigen vermögen, indem Pflichtige nach Bedarf aufgeboten werden können. Dazu soll es alle Pflichtigen zur persönlichen Dienstleistung heranziehen, soweit sie dazu in der Lage sind, und die sicherheitspolitischen Instrumente befähigen, angemessen auf Bedrohungen und Gefahren zu reagieren.

Um das Dienstpflichtsystem der Schweiz ganzheitlich zu überprüfen, beauftragte der Bundesrat am 9. April 2014 das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS, eine Studiengruppe einzusetzen. Der Bericht dieser Studiengruppe wurde im Sommer 2016 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Die Studiengruppe empfahl, das Schweizer Dienstpflichtsystem im Sinne des «norwegischen Modells» weiterzuentwickeln. Gemäss diesem Modell würde die Militärdienst- und Schutzdienstpflicht auf Schweizer Frauen ausgedehnt. Dienst leisten würden jedoch nur diejenigen, die in Armee und Zivilschutz tat-sächlich benötigt werden. Damit würde auf ein bedarfsorientiertes Modell umgestellt mit einer Rekrutierungspflicht für alle Schweizerinnen und Schweizer. Auf dieser Grundlage beauftragte der Bundesrat das VBS, die langfristige Entwicklung der Alimentierung von Armee und Zivilschutz mit qualifizierten Dienstpflichtigen bis Ende 2020 näher zu untersuchen. Zudem soll die Zahl der medizinischen Abgänge aus den Rekrutenschulen reduziert und die Zahl der Wechsel aus der Armee in den Zivildienst nach absolvierter Rekrutenschule verringert werden. Was den Zivildienst angeht, so hat sich der Bundesrat gegen die Einführung eines freiwilligen Zivildienstes für Frauen, Ausländerinnen und Ausländer ausgesprochen.


1 Bericht der Studiengruppe Dienstpflichtsystem vom 15. März 2016, S.24.
2 Ebd.

Letzte Änderung 22.01.2021

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