*Summe aller laufenden Einsätze in allen acht Tätigkeitsbereichen des Zivildienstes
Zahlen
Ukraine: Einsätze und Diensttage im Bereich Asylwesen
Der Zivildienst unterstützt mit ordentlichen Einsätzen oder zusätzlich mit Notlageneinsätzen die Betreuung von Geflüchteten. Ordentliche Einsätze können unabhängig von der gegenwärtigen Lage vereinbart worden sein. Zivis leisteten in den vergangenen Jahren durchschnittlich über 40'000 Diensttage bei solchen Einsätzen. Gemessen in Diensttagen stellt das Asylwesen somit einen konstanten, aber keinen grossen Einsatzbereich von Zivis dar.
Durch die Erfahrung mit Einsätzen im Asylwesen hat sich das Bundesamt ZIVI auf Lagen des erhöhten Unterstützungsbedarfs gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Migration vorbereitet. Das Bundesamt ZIVI hat zudem eine "offre de service" an die kantonalen Asylkoordinator/innen gerichtet und koordiniert die Unterstützung mit anderen Leistungserbringern von Bund und Kantonen im Ressourcenmanagement Bund. Es ist Mitglied im Sonderstab Asyl (SONAS).

News
Unterstützung zugunsten von Geflüchteten aus der Ukraine
Zivis können Bund, Kantone, Gemeinden sowie weitere anerkannte Einsatzbetriebe bei administrativen Aufgaben und bei der Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine unterstützen. Neben ordentlichen Einsätzen sind auch Notlageneinsätze möglich.
FAQ
Wann kommt der Zivildienst zum Einsatz?
Zivis leisten auch in der ordentlichen Lage Einsätze im Asylwesen. Sie unterstützen dabei den Einsatzbetrieb beim Betreiben eines Asylzentrums, in der Erledigung von administrativen oder bei hauswirtschaftlichen Aufgaben. Sie unterstützen auch direkt die Bewohnenden, bspw. wirken sie in der Freizeitgestaltung für Kinder- und Jugendliche mit oder unterstützen Asylsuchende bei administrativen Belangen.
Welche Einsatzarten gibt es?
Der Zivildienst kennt zwei Einsatzarten:
- Ordentliche Einsätze: Zivis haben eine jährliche Einsatzpflicht von mindestens 26 Diensttagen. Das Bundesamt für ZIVI verfügt die von Zivi und Einsatzbetrieb gemeinsam geplanten Einsätze in den acht Tätigkeitsbereichen des Zivildiensts.
- Katastrophen und Notlage-Einsätze nach Art. 7a Zivildienstgesetz: Das Bundesamt ZIVI kann in einer Notlage oder Katastrophe Zivis zur Unterstützung aufbieten. Dafür hat das Bundesamt ZIVI im Grundsatz zwei Prozesswege definiert. Ein anerkannter Einsatzbetrieb wendet sich für Unterstützung an das für ihn zuständige Regionalzentrum oder der Standortkanton stellt ein Begehren um Unterstützung über den Prozess Ressourcenmanagement Bund (ResMaB).