Sozialhilfe

Geraten Sie in eine finanzielle Notlage, weil Sie Zivildienst leisten, können Sie Unterstützung beantragen. Melden Sie sich dafür bei der Sozialhilfebehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde. Dort werden Sie umfassend beraten und gemäss den jeweiligen Bedingungen auch finanziell unterstützt. Der Zivildienst verfügt nicht über einen eigenen Sozialdienst. Beantragen Sie Sozialhilfeleistungen rechtzeitig, denn diese werden nicht rückwirkend ausbezahlt.

Letzte Änderung 22.04.2016

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