Kein Einsatz ohne Aufgebot
Für jeden Zivildiensteinsatz werden Sie vom zuständigen Regionalzentrum aufgeboten. Dafür muss die Einsatzvereinbarung dort mindestens dreieinhalb Monate vor dem geplanten Beginn des Einsatzes eintreffen. Bei Auslandeinsätzen muss die Einsatzvereinbarung mindestens vier Monate vor dem geplanten Einsatz beim zuständigen Regionalzentrum eintreffen. In jedem Fall gilt: Kein Einsatz ohne Aufgebot!
Lesen Sie das Aufgebot sorgfältig! Prüfen Sie die darin enthaltenen Angaben bitte genau. Entdecken Sie Unstimmigkeiten, nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Regionalzentrum auf. Haben Sie 14 Tage vor dem geplanten Einsatz noch kein Aufgebot erhalten, melden Sie dies sofort Ihrem Regionalzentrum.
Zivildienstausweis
Mit jedem Aufgebot erhalten Sie einen neuen Zivildienstausweis mit Foto, Personalien und Einsatzdaten. Wenn Sie der elektronischen Dokumentenübertragung in E-ZIVI zugestimmt haben, erhalten sie den Zivildienstausweis in digitaler Form. Dieser bringt Ihnen folgende Vergünstigungen:
- halber Preis für Fahrausweise des öffentlichen Verkehrs
- einzelne Ermässigungen bei gewissen Veranstaltungen (z.B. Museumseintritten)
Aufgebot von Amtes wegen (AvAw)
Wenn Sie Ihrer Einsatzpflicht nicht nachkommen, indem Sie innerhalb der geforderten Frist keine Einsatzvereinbarung einreichen und auch nicht auf die Mahnungen reagieren, erhalten Sie vom ZIVI ein Aufgebot von Amtes wegen. Das bedeutet:
- Das ZIVI bestimmt, wann und wo – zum Beispiel in einem Gruppeneinsatz im Bereich Umwelt- und Naturschutz – Sie Ihren Einsatz leisten.
- Das Aufgebot von Amtes wegen kostet Sie eine Gebühr von bis zu 540 Franken.
Verbindlichkeit
Das Aufgebot ist verbindlich! Dies sind Ihre Pflichten:
- Sie müssen den Einsatz, zu dem Sie aufgeboten sind, antreten.
- Sie dürfen Ihren Einsatzbetrieb nicht ohne Erlaubnis verlassen.
- Sie müssen nach einer Abwesenheit rechtzeitig in den Einsatz zurückkehren.
Verletzen Sie Ihre Pflichten, kann dies für Sie ein Disziplinar- oder Strafverfahren nach sich ziehen (Busse, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 18 Monaten).
Verschieben eines Einsatzes
Müssen Sie einen Einsatz, zu dem Sie bereits aufgeboten sind, verschieben, reichen Sie – gemeinsam mit dem Einsatzbetrieb – beim ZIVI schriftlich ein Gesuch ein. Dieses enthält:
- die Begründung für die Verschiebung,
- die nötigen Beweismittel dafür,
- den Zeitraums, in welchem Sie den Einsatz nachholen wollen.
Achtung: Solange die Dienstverschiebung nicht bewilligt ist, gelten die gesetzlichen Verpflichtungen, die Pflicht zur Suche nach Einsatzmöglichkeiten und das Aufgebot weiter.
Letzte Änderung 29.10.2021