Bei Einsätzen
Das Zivildienstgesetz schliesst Einsätze in folgenden Fällen aus:
- Sie sind oder waren im vergangenen Jahr ausserhalb des Zivildienstes bereits für den Einsatzbetrieb tätig: gegen Bezahlung oder im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung.
- Sie stehen in einer besonders engen Beziehung zum Einsatzbetrieb, weil Sie dort schon länger und intensiv ehrenamtlich tätig sind.
- Eine Ihnen nahestehende Person kann im Einsatzbetrieb direkt auf Ihren Einsatz Einfluss nehmen, beispielsweise wenn Ihre Mutter oder Ehepartnerin Ihre Vorgesetzte ist.
- Ihr Einsatz kommt ausschliesslich Angehörigen von Ihnen zugute.
- Ihr Einsatz dient der Verbreitung von politischen, religiösen oder weltanschaulichen Anliegen.
- Ihr Einsatz dient primär Ihnen privat, insbesondere der Aus- oder Weiterbildung.
Letzte Änderung 12.12.2017