Einschränkungen

Bei Einsätzen

Das Zivildienstgesetz schliesst Einsätze in folgenden Fällen aus:

  • Sie sind oder waren im vergangenen Jahr ausserhalb des Zivildienstes bereits für den Einsatzbetrieb tätig: gegen Bezahlung oder im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung.
  • Sie stehen in einer besonders engen Beziehung zum Einsatzbetrieb, weil Sie dort schon länger und intensiv ehrenamtlich tätig sind.
  • Eine Ihnen nahestehende Person kann im Einsatzbetrieb direkt auf Ihren Einsatz Einfluss nehmen, beispielsweise wenn Ihre Mutter oder Ehepartnerin Ihre Vorgesetzte ist.
  • Ihr Einsatz kommt ausschliesslich Angehörigen von Ihnen zugute.
  • Ihr Einsatz dient der Verbreitung von politischen, religiösen oder weltanschaulichen Anliegen.
  • Ihr Einsatz dient primär Ihnen privat, insbesondere der Aus- oder Weiterbildung.

Letzte Änderung 12.12.2017

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