Rechte und Pflichten

Als Zivi haben Sie sich dazu verpflichtet, den Zivildienst nach Zivildienstgesetz zu leisten. Neben den Einsatzregeln beachten Sie bitte Folgendes:

  • Planen und leisten Sie Ihre Einsätze verantwortungsvoll.
  • In Ihrem Einsatz repräsentieren sie den Zivildienst. Gehen Sie mit diesem Vertrauen sorgfältig um.     

Ausserordentliche Zivildiensteinsätze

Im Fall von besonderen und ausserordentlichen Lagen können Sie zu ausserordentlichen Einsätzen aufgeboten werden – auch wenn Sie bereits alle verfügten Diensttage geleistet haben. 

Absenzen

Kommen Sie zu spät oder sind Sie krank, melden Sie dies umgehend Ihrem Einsatzbetrieb. Fehlen Sie wegen Krankheit oder Unfall länger als einen Tag, sind Sie verpflichtet, dem Einsatzbetrieb ein Arztzeugnis vorzulegen. Diese muss die gesamte Dauer der Abwesenheit abdecken.

Meldepflicht

Sie sind verpflichtet, Folgendes umgehend an das zuständige Regionalzentrum zu melden:

  • Änderungen der Adresse: Diese nehmen Sie selbstständig direkt in E-ZIVI vor.
  • Änderungen der Personalien oder des Berufs.
  • Sind Sie während mindestens sechs Monaten nicht an Ihrem Wohnsitz, teilen Sie dies dem zuständigen Regionalzentrum mit und geben ihm eine Kontaktadresse in der Schweiz an.
  • Gehen Sie länger als ein Jahr ins Ausland, müssen Sie bei Ihrem Regionalzentrum vorgängig ein Gesuch um Auslandurlaub stellen.


Diese Meldepflicht besteht bis zur Entlassung – auch wenn Sie bereits alle Diensttage geleistet haben. Kommen Sie der Meldepflicht nicht nach, können Sie gebüsst werden.

Aufgebot von Amtes wegen (AvAw)

Wenn Sie Ihrer Einsatzpflicht nicht nachkommen, indem Sie innerhalb der geforderten Frist keine Einsatzvereinbarung einreichen und auch nicht auf die Mahnungen reagieren, erhalten Sie vom ZIVI ein Aufgebot von Amtes wegen. Das bedeutet:

  • Das ZIVI bestimmt, wann und wo – zum Beispiel in einem Gruppeneinsatz im Bereich Umwelt- und Naturschutz – Sie Ihren Einsatz leisten.
  • Das Aufgebot von Amtes wegen kostet Sie eine Gebühr von bis zu 540 Franken.     

Verbindlichkeit

Das Aufgebot ist verbindlich! Dies sind Ihre Pflichten:

  • Sie müssen den Einsatz, zu dem Sie aufgeboten sind, antreten.
  • Sie dürfen Ihren Einsatzbetrieb nicht ohne Erlaubnis verlassen.
  • Sie müssen nach einer Abwesenheit rechtzeitig in den Einsatz zurückkehren.


Verletzen Sie Ihre Pflichten, kann dies für Sie ein Disziplinar- oder Strafverfahren nach sich ziehen (Busse, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 18 Monaten).

Letzte Änderung 21.11.2023

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