Schadenfälle

Verursachen Sie während der Ausübung Ihres Dienstes einen Schaden, haftet in erster Linie der Einsatzbetrieb. Sie müssen und dürfen dem Einsatzbetrieb nie einen Schaden bezahlen. Handeln Sie aber vorsätzlich oder grobfahrlässig, kann der Bund Regress nehmen, das heisst, die Schadensumme teilweise oder ganz von Ihnen zurückfordern.

Werden persönliche Gegenstände von Ihnen beschädigt, müssen Sie für den Schaden selber aufkommen. Ausnahmsweise kann der Bund einen Betrag an den Schaden leisten. Das ist beispielsweise möglich, wenn Sie für Ihre Aufgabe private Gegenstände mitbringen mussten.

Schadenersatzbegehren reichen Sie schriftlich beim Regionalzentrum ein. Darin müssen die Umstände und Angaben zur Schadenhöhe beschrieben sein. Beweismittel gehören ebenfalls zum Begehren.

Letzte Änderung 26.04.2016

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