Urlaub

 

Für Urlaub müssen Sie beim Einsatzbetrieb rechtzeitig ein Urlaubsgesuch  einreichen. Dieser entscheidet, ob Sie den Urlaub erhalten. Ausnahme: Reichen Sie das Urlaubsgesuch ein, bevor das Aufgebot erstellt ist, kann Ihnen das Regionalzentrum diesen Urlaub bewilligen. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an Ihr Regionalzentrum.

Gründe für einen Urlaub sind:

  • Tod oder schwere Erkrankung einer nahen angehörigen Person (max. drei Tage)
  • die eigene Heirat (max. drei Tage)
  • Geburt des eigenen Kindes (max. drei Tage)
  • Prüfungen im Rahmen der beruflichen Ausbildung, die nicht verschoben werden können (max. drei Tage)
  • Einschreibung und Einführung an einer Lehranstalt, sofern die persönliche Anwesenheit notwendig ist (max. ein Tag)
  • Teilnahme an Sitzungen von Behörden (max. ein Tag)


Der Einsatzbetrieb kann Ihnen zusätzlich maximal einen Tag Urlaub gewähren,

  • wenn Sie dringende Aufgaben nicht in der Freizeit oder während der Gleitzeit erledigen können oder
  • zu anderen Zwecken, wenn die Ablehnung eines Gesuches unzumutbar wäre.


Wichtig: Bezogene Urlaubstage sind nicht als Diensttage anrechenbar, das heisst, Sie erhalten dafür weder Erwerbsersatz noch Spesen. Ausnahme: Arbeiten Sie am Urlaubstag mindestens fünf Stunden, gilt dieser als Diensttag und wird auf dem Meldeblatt als Arbeitstag eingetragen.

Zivis sind auch während eines Urlaubs bei der Militärversicherung versichert.

Letzte Änderung 14.06.2016

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