Aufruf an Einsatzbetriebe
Für die Notlage-Einsätze in den Bundesasylzentren werden bis April 2023 auch Zivis aus bereits aufgebotenen oder laufenden Einsätzen umgeteilt. Die behördlich angeordnete Umteilung erfolgt prioritär aus Tätigkeitsbereichen, in denen ein weniger akuter Bedarf an Unterstützung zu verzeichnen ist. Den betroffenen Zivis und Einsatzbetrieben wird vor der Umteilung das rechtliche Gehör zum konkret geplanten Notlage-Einsatz gewährt. Treffen Sie in diesem Fall die nötigen Vorkehrungen im Betrieb, damit der Notlage-Einsatz durchgeführt werden kann.
Läuft in Ihrem Betrieb ein längerer Zivildiensteinsatz und können Sie Ihren Zivi während vier Wochen oder länger zugunsten eines Notlage-Einsatzes in einem Bundesasylzentrum entbehren? Dann melden Sie sich nach vorgängiger Absprache mit dem Zivi bei der Kontaktperson, die im Aufgebot vermerkt ist. Wir prüfen die Möglichkeiten für einen Notlage-Einsatz gerne mit Ihnen und dem Zivi. Während der Zeit des Notlage-Einsatzes entstehen Ihnen für den ursprünglichen Einsatz selbstverständlich keine Kosten.