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MedienmitteilungVeröffentlicht am 15. September 2025

Zivildienst: 98,3 Prozent der Zivis leisten bis zu ihrer Entlassung aus der Dienstpflicht alle Diensttage

Thun, 15.09.2025 — 98,3 Prozent der Zivildienstpflichtigen haben im vergangenen Jahr sämtliche Diensttage geleistet – ein neuer Höchstwert. Insgesamt wurden 4705 Personen ordnungsgemäss aus ihrer Zivildienstpflicht entlassen. Die Einsatzpflicht im Zivildienst bedeutet, dass Zivildienstpflichtige ihre gesamte Dienstleistungspflicht – in der Regel 1,5-mal so lang wie der Militärdienst – innerhalb von zwölf Jahren vollständig leisten müssen.

Das Bundesamt für Zivildienst ZIVI führt das Ergebnis hauptsächlich auf das hohe Pflichtbewusstsein der Zivis zurück. Zur konsequenten Durchsetzung der Zivildienstpflicht wendet das ZIVI, wo im Einzelfall erforderlich, auch die Disziplinar- und Strafbestimmungen des Zivildienstrechts konsequent an. Zudem unterstützt es Zivis und Einsatzbetriebe durch die neue Fachanwendung ZiviConnect in der effizienten Einsatzplanung.

Per 31. Dezember 2024 wurden 4705 Personen ordnungsgemäss aus ihrer Zivildienstpflicht entlassen. Davon haben 4623 alle ihnen verfügten Diensttage vollständig geleistet. Das entspricht einer Erfüllungsquote von 98,3 Prozent. Damit übertrifft der Vollzug des Zivildienstes zum dritten Mal (2023: 97,8%; 2022: 97,4%) in Folge die Zielvorgabe von 97 Prozent deutlich.

Kontrolle der Dienstpflicht zum Beweis des Gewissenskonflikts

Die Einsatzpflicht im Zivildienst bedeutet, dass Zivildienstpflichtige ihre gesamte Dienstleistungspflicht – in der Regel 1,5-mal so lang wie der Militärdienst – innerhalb von zwölf Jahren vollständig leisten müssen. Die vollumfängliche Erfüllung dieser Pflicht ist eine zentrale gesetzliche Vorgabe, um den Tatbeweis für das Vorliegen eines Gewissenskonfliktes zu erbringen. Damit kann glaubhaft gemacht werden, dass der Militärdienst nicht geleistet werden kann.

Bereits in den ersten Jahren nach Zulassung wird durch gezielte Betreuung und jährliche Kontrolle der Einsatzpflicht durch das ZIVI die Grundlage für eine vollständige Erledigung der Diensttage gelegt.

Die wenigen Fälle mit Restdiensttagen bei der Entlassung sind zu zwei Dritteln auf bewilligte Auslandaufenthalte, Dienstbefreiungen oder unbekannten Aufenthalten zurückzuführen. Nur ein kleiner Teil betrifft Pflichtverletzungen oder gesundheitliche Gründe.