Zulassung
Um zum Zivildienst zugelassen zu werden, müssen Sie militärdiensttauglich sein, den Militärdienst nicht mit dem Gewissen vereinbaren können und bereit sein 1.5x so viele Diensttage wie in der Armee zu leisten.
Zivi werden
Ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst kann stellen, wer militärdienstpflichtig ist und den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Militärdienstpflichtig ist, wer an der Rekrutierung als militärdiensttauglich befunden wurde.
Bei Zweifeln an der Militärdiensttauglichkeit muss der Militärärztliche Dienst kontaktiert werden. Dies muss zeitlich vor der Einreichung eines Gesuchs um Zulassung zum Zivildienst gemacht werden.
Für private, berufliche oder finanzielle Probleme ist die spezialisierte Beratungs- und Anlaufstelle der Armee zuständig.
Bei einer Einreichung eines Gesuchs kurz vor Start der Rekrutenschule (RS) oder vor einem Wiederholungskurs (WK) gilt folgendes:
- Wer sein Gesuch spätestens 3 Monate vor der nächsten Militärdienstleistung einreicht, ist nicht einrückungspflichtig, solange kein rechtskräftiger Entscheid vorliegt.
- Wer weniger als 4 Monate vor der Rekrutenschule rekrutiert wurde und sein Gesuch spätestens 2 Monate vor der Rekrutenschule einreicht, ist nicht einrückungspflichtig, solange das Gesuch nicht rechtskräftig entschieden ist.
- Später eingereichte Gesuche entbinden bis zur Zustellung des Zulassungsentscheides nicht von der Pflicht, die Militärdienstleistung zu erbringen.
Achtung: Wer während einem laufenden Militärdienst ein Gesuch einreicht, muss bis zum Zulassungsentscheid weiterhin Militärdienst leisten.
So läuft der Gesuchsprozess ab
Sie benötigen ein AGOV-Login-Account für den Zugang zu ZiviConnect und das Zulassungsgesuch. Nach dem Einreichen des Gesuchs muss innerhalb von 3 Monaten ein Einführungstag besucht werden. Die Plätze sind beschränkt. Es kann zu einer Wartezeit von mehreren Wochen kommen.
Wichtig: Der Einführungstag ist ein Amtstermin, wird aber nicht als Diensttag angerechnet.
Nach dem vollständigen Besuch des Einführungstages ist das Gesuch innerhalb von 2 Wochen zu bestätigen. Sobald der Zulassungsentscheid eröffnet ist, kann das Gesuch nicht mehr zurückgezogen werden.
Wer während dem Gesuchsprozess feststellt, dass der Militärdienst doch fortgesetzt werden kann, muss nichts unternehmen. Das Gesuch zum Zivildienst wird nach Ablauf von bestimmten Fristen automatisch abgeschrieben.
Das bedeutet es, Zivildienst zu leisten
Mit dem Gesuch deklariert der Gesuchsteller, dass er ohne Vorbehalte bereit ist, Zivildienst nach dem Zivildienstgesetz zu leisten. Das bedeutet:
- Es werden 1.5x so viele Diensttage wie im Militär geleistet. Das bedeutet, dass die Abwesenheit beim Arbeitgeber, im Studium oder im Privatleben länger ist.
- Bis zur ordentlichen Entlassung müssen alle verfügten Diensttage geleistet werden. Das Bezahlen von Wehrpflichtersatz ersetzt das Erbringen der persönlichen Arbeitsleistung nicht.
- Alle Einsätze müssen selbständig organisiert werden. Falls dies nicht erfolgt, bestimmt das ZIVI von Amtes wegen den Zeitpunkt und den Einsatztort.
- Werden Pflichten verletzt, kann dies Disziplinar- oder Strafverfahren nach sich ziehen. Mögliche Sanktionen sind Busse, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 18 Monaten.


