Zulassungszahlen senken – Die Massnahmen kurz erklärt (Teil 2)

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Die dritte und vierte Massnahme betreffen nur einen beschränkten Teil der Zivis resp. Gesuchsteller. Die Massnahmen haben zum Ziel, dass weniger Kader und Fachspezialisten von der Armee zum Zivildienst abgehen. Der erbrachte Aufwand für die Ausbildung der Kader und Fachspezialisten soll sich – im Ausbildungsbetrieb und in allfälligen Armee-Einsätzen – für die Armee auszahlen. Heute gilt für höhere Unteroffiziere und Offiziere der Faktor 1,1, um die noch zu leistenden Armeediensttage auf Zivildiensttage umzurechnen. Für alle anderen gilt der Faktor 1,5. Den niedrigeren Faktor gab es, weil höhere Unteroffiziere und Offiziere bereits mehr Diensttage geleistet haben und noch leisten müssten. Er kann aber falsche Anreize für einen Übertritt in den Zivildienst setzen: Neu soll daher der Faktor 1,5 ebenfalls für Unteroffiziere und Offiziere, die zum Zivildienst zugelassen werden, gelten.

Als vierte Massnahme sollen Mediziner nicht mehr als Mediziner Zivildienst leisten können. Dies ist bislang möglich, rund 40 solche Einsätze finden jährlich statt. Nach den geltenden Bestimmungen (Art. 4a Bst. d ZDG) dürfen Zivis keine Einsätze leisten, die primär privaten Zwecken – insbesondere der Aus- oder Weiterbildung – dienen. Selbst wenn man diese Bestimmung anwendet, können Mediziner heute Einsätze in ihrem angestammten Berufsfeld leisten und damit ihre Weiterbildung und Erfahrung positiv beeinflussen. Dies lässt sich nur verhindern, wenn sie Zivildienst auf anderen als auf Mediziner-Pflichtenheften leisten. Bei dieser Massnahme schlägt der Bundesrat vor, dass sie auch für Zivis gelten soll, die ihr Gesuch um Zulassung zum Zivildienst vor dem Inkrafttreten der Änderungen eingereicht haben, falls noch kein Aufgebot für einen Einsatz vorliegt.

Letzte Änderung 03.07.2018

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