Mit acht Massnahmen zu weniger Zulassungen

ZDG-ZDV-REV_2020_DE

Mehr als die Hälfte der Befragten glaubt einer Umfrage aus dem Jahr 2015 zufolge, Militärdienstpflichtige hätten die freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst. Es gibt jedoch keine Wahlfreiheit: Seit der Einführung des Tatbeweises 2009 muss ein Gesuchsteller seinen Gewissenskonflikt im Gesuch um Zulassung nicht mehr darlegen. Ebenso muss er nicht mehr zu einer Anhörung vor einer Zulassungskommission erscheinen. Die Bereitschaft, einen Zivildienst zu leisten, der deutlich länger dauert als der zu leistende Militärdienst, gilt seit 2009 als «Beweis» dafür, dass ein Gewissenskonflikt mit dem Leisten von Militärdienst vorliegt. Noch immer muss aber der Gesuchsteller erklären, dass er bereit ist, Zivildienst zu leisten, weil er den Militärdienst mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann. Damit wird der Charakter des Zivildienstes als Ersatzdienst zum Militärdienst hervorgehoben und der Entscheid, ein Gesuch um Zulassung zu stellen, von einer «freien Wahl» zwischen Militär- und Zivildienst abgegrenzt.

Dem Grundsatz, dass keine «freie Wahl» besteht, will der Bundesrat mit acht Massnahmen stärkere Geltung verschaffen.

Eine Serie von Beiträgen widmet sich der Frage, worauf die einzelnen Massnahmen zielen und was sie für Zivis und Einsatzbetriebe bedeuten.

Letzte Änderung 26.03.2019

Zum Seitenanfang

https://www.zivi.admin.ch/content/zivi/de/home/blog/19002.html