Was bedeuten die acht Massnahmen für (zukünftige) Zivis?

ZDG-ZDV-REV_2020_DE

Wer ist von den acht Massnahmen betroffen, die der Bundesrat zusammen mit der Botschaft zur Änderung des Zivildienstgesetzes am 20. Februar 2019 verabschiedet hat?

  • Das sind zunächst diejenigen, die bereits in die Armee eingeteilt (RS bestanden) sind, wenn sie ihr Zulassungsgesuch bestätigen. Sie dürfen neu erst nach einer Wartefrist von einem Jahr nach Eingang des Gesuchs zum Zivildienst zugelassen werden.
  • Einmal zugelassen, müssen alle Zivis in jedem Fall mindestens 150 Zivildiensttage leisten. Eine Änderung bedeutet das für Zivis, die bereits sehr viele Militärdiensttage geleistet haben und nach den bisherigen Regeln nur noch wenige Zivildiensttage leisten müssten.
  • Wer sein Zulassungsgesuch während der RS stellt, muss den langen Einsatz neu spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abschliessen. Wer in der Armee bereits alle Diensttage geleistet hat, kann nicht mehr zum Zivildienst zugelassen werden.
  • Betroffen sind weiter Fachspezialisten der Armee, die ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst stellen: Neu gilt auch für höhere Unteroffiziere und Offiziere grundsätzlich der Faktor 1,5, wenn es um die Berechnung der Anzahl Zivildiensttage geht. Zudem dürfen Zivis mit begonnenem oder abgeschlossenem Human-, Zahn- oder Veterinärstudium keine Einsätze mehr leisten, die ein solches Studium erfordern.
  • Zwei weitere Massnahmen betreffen alle Zivis: Neu sind sie bereits ab dem Folgejahr der Zulassung jedes Jahr einsatzpflichtig. Zudem sind keine Einsätze im Ausland mehr möglich.

Fazit: Die Eidgenössischen Räte beraten und entscheiden nun auf der Grundlage von Botschaft und Gesetzesentwurf über diese oder andere Massnahmen. Die Neuerungen wirken sich vorwiegend auf künftige Zivis aus, die bereits in die Armee eingeteilt waren und dort viele Diensttage geleistet haben, und auf solche, die Fachspezialisten oder Kader in der Armee waren. Die Massnahmen gelten nicht rückwirkend.  

Letzte Änderung 29.03.2019

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