Wie sind Einsatzbetriebe von den Massnahmen betroffen?

ZDG-ZDV-REV_2020_DE

Sollten die 8 Massnahmen in Kraft treten und wie beabsichtigt zu einer substanziellen Reduktion der Anzahl Zulassungen führen, so könnten die geleisteten Diensttage pro Jahr von heute knapp 1,7 Millionen auf 1,3 Millionen im Jahr 2030 zurückgehen. Es handelt sich dabei um einen langfristigen Trend des Rückgangs. Ob resp. in welchem Ausmass ein solcher Rückgang für einen einzelnen Einsatzbetrieb zu spüren sein wird, ist schwer vorauszusagen. Denn für welchen Einsatzplatz sich ein Zivi bewirbt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Das ZIVI wird diese Entwicklungen beobachten. Je nach Bedarf an und Nachfrage nach Einsätzen wird es die nötigen Steuerungsmassnahmen treffen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen schon heute, insbesondere im Zusammenhang mit Schwerpunktprogrammen (vgl. Regeln zur Anerkennung neuer Einsatzbetriebe in Art. 41–Art. 43 ZDG).

Von zwei Massnahmen sind die Einsatzbetriebe besonders betroffen, nämlich dann, wenn sie Einsätze anbieten, die ein abgeschlossenes Human-, Zahn- oder Veterinärmedizinstudium erfordern, oder wenn sie Auslandeinsätze anbieten. Solche Einsätze sind nicht mehr erlaubt, wenn diese zwei Massnahmen in Kraft treten. Gemessen am Total aller durchgeführten Zivildiensteinsätze handelt es sich dabei allerdings um eine kleine Anzahl: So waren 2018 19 989 Zivis in einem Zivildiensteinsatz. Es fanden lediglich 90 Einsätze im Ausland und nur rund 40 Einsätze auf Pflichtenheften statt, die ein Human-, Zahn- oder Veterinärmedizinstudium erfordern.

Letzte Änderung 15.04.2019

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